Die Abgabenordnung (AO) beinhaltet allgemeine Regelungen und Vorschriften des Steuer- und Abgabenrechts. Die konkrete Berechnung von Steuern und Abgaben hingegen wird in einzelnen Steuergesetzen, wie dem Einkommensteuergesetz, geregelt. Die Abgabenordnung gliedert sich in neun Teile, die der zeitlichen Abfolge des Besteuerungsverfahrens entsprechen.
Erläuterung der einzelnen Teile der Abgabenordnung
In den einleitenden Vorschriften werden die steuerlichen Grundbegriffe erklärt, die für alle Steuern gelten. Nachzulesen ist hier unter anderem die allgemeine Definition der Steuer in Abgrenzung zu anderen Abgaben wie Beiträgen und Gebühren. Darüber hinaus werden beispielsweise die Begriffe Wohnsitz, Niederlassung, Geschäftsleitung und Finanzbehörde erläutert. Auch das Steuergeheimnis wird behandelt.
Im zweiten Teil, dem Steuerschuldrecht, werden die Grundsätze für das Verhältnis zwischen Staat und Steuerschuldner dargelegt. Hier werden die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis geregelt. Dazu zählen der Steueranspruch, der Steuererstattungsanspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch sowie Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen. Desweiteren wird geregelt, wann jemand für die Steuerschuld eines anderen haftet und welche Zwecke steuerbegünstigt sind.
Der dritte Teil der Abgabenordnung umfasst die Regelungen zu den Mitwirkungs- und Auskunftspflichten der Beteiligten, der Berechtigung zur Auskunftsverweigerung, der Hinzuziehung von Sachverständigen sowie der Beratung und Auskunfterteilung durch die Finanzbehörden. Dabei wird besonders der Grundsatz der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung hervorgehoben. Außerdem finden sich hier die Vorschriften zur Fristenberechnung und Fristverlängerung.
Von besonderer Bedeutung ist der vierte Teil, der die Vorschriften zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens umfasst. Um für Rechtssicherheit zu sorgen, werden hier die jeweiligen Rechte und Pflichten der Finanzbehörde und der Steuerpflichtigen dargelegt. Geregelt werden insbesondere Mitwirkungs-, Steuererklärungs- und Buchführungspflichten der Steuerpflichtigen.
Im fünften Teil, dem Erhebungsverfahren, werden unter anderem die Fälligkeit einer Steuer, Stundungs- und Erlassungsvoraussetzungen, Verjährung sowie die Verzinsung von Steueransprüchen geregelt.
Der sechste Teil, die Vollstreckung, legt die Möglichkeiten der Finanzbehörde dar, nicht gezahlte Steuern durch Zwangsvollstreckung einzutreiben.
Im siebten Teil geht es um außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, die dem Steuerpflichtigen zur Verfügung stehen wie z.B. das Einspruchsverfahren.
Der achte Teil enthält die Straf- und Bußgeldvorschriften und regelt die entsprechenden Straf- und Bußgeldverfahren.
Im letzten Teil, den Schlussvorschriften, werden die Grundrechte genannt, die durch die Abgabenordnung eingeschränkt werden, wie beispielsweise das Briefgeheimnis.
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