Buchwert

Der Buchwert setzt sich zum einen aus Schulden und zum anderen aus Vermögenswerten zusammen, welche je zum Teil zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und nach steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften um Wertminderungen angepasst werden. Daher gelten bei der Buchwertauskunft die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und die steuerlichen Bewertungsvorschriften. Daher ist dieser Wert eines jeden Vermögenswerts oder einer einzelnen Schuld der Betrag, mit dem ein Vermögenswert in der Bilanz angesetzt wird. Der Buchwert entspricht dem beizulegenden Zeitwert, wobei dieser sich (Beispiel: Abschreibungen) an den tatsächlichen Wertänderungen (Beispiele Veralterung, Abnutzung) anpasst. In den meisten Fällen besteht jedoch eine Differenz zwischen dem Buchwertumfang und dem aktuellen Marktwert, wie unter anderem aufgrund einer übermäßigen Abschreibung, und dieser liegt daher unter dem Marktwert.

Bedeutung des Bilanzbuchwerts

Der Buchwert stellt die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Euro in der Bilanz des Unternehmens dar. Unter dem Aktiv-Feld zeigt das Unternehmen die verfügbaren Vermögensgegenstände an, die für die Leistungserstellungen zur Verfügung stehen. Dies sind unter anderem Maschinen und ähnliche Anlagen, Inventar oder Bankguthaben. Fremdkapital besteht aus Kapital und Fremdkapital. Das Eigenkapital umfasst die Einlage des Eigentümers und den Anteil am Gewinn oder Verlust, die Verbindlichkeit besteht jedoch aus den Forderungen des Gläubigers. Dazu gehören zum Beispiel Bankdarlehen und Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten.

Jeder dieser Buchwertposten wird in der Form angesetzt, um eine angemessene Bilanz nach den einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zu erstellen. Für unterschiedliche Vermögenswerte und Eigentümer gibt es individuelle Bewertungsregeln, welche bei der Buchwertbestimmung zu bedenken sind.
Ausgangspunkt für das Buchwertfeststellen sind nach deutschem Steuer- und Handelsrecht immer die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Anlässlich der angewandten ordnungsgemäßen Buchführungsgrundsätze (oft als GoB abgekürzt) gibt es hierzulande eine Obergrenze. Dies liegt insbesondere am kaufmännischen Vorsichtsprinzip. Dies trägt speziell zum Schutz der Gläubiger bei, indem verhindert wird, dass Vermögenswerte überbewertet werden. Die Buchwertkosten entsprechen in der Regel als solche, die eine Firma zu tragen hat, um den passenden Vermögenswert wieder auf den Markt zu bringen. Die folgende Formel wird dazu angewendet, um die Buchwertbestimmung für buchhalterische Zwecke zu ermitteln:

„Buchwert = Anschaffungs- oder Herstellungskosten – Abschreibungen + Zuschreibungen“

Es ist dabei zu bedenken, dass nicht alle Vermögenswerte abgeschrieben werden müssen: Wenn der Wert nicht abgeschrieben oder anderweitig abgeschrieben wird, wird der ursprüngliche Wert behalten. Beispielsweise werden Grundstücke bis zu ihrer Wertminderung in der Bilanz zum herkömmlichen Kaufpreis erfasst.

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