Corona-Krise – Steuerliche Maßnahmen

Die Bundesregierung versucht seit 2020 durch entsprechende Maßnahmenpakete die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie weiter abzumildern. Beschlossen wurde ebenso, dass die Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen 2020/ 2021 auch bis 31.12.2022 anzuwenden sind (BMF-Schreiben vom 9.4.2020, v. 26.5.2020 und v. 18.12.2020).Die steuerlichen Maßnahmen umfassen dabei die Bereiche Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer,...