Reparatur- und Modernisierungskosten, die binnen 3 Jahren nach Anschaffung der jeweiligen Immobilie anfallen und die netto 15 % der Anschaffungskosten übersteigen, werden als anschaffungsnahe Herstellungskosten bezeichnet.Im Gegensatz zu Grundstückserhaltungskosten können diese Kosten nicht umgehend steuerlich geltend gemacht werden. Sie sind entsprechend den AfA-Vorschriften über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben.Anschaffungsnahe HerstellungskostenAnschaffungsnahe Herstellungskosten...