E-Dienstwagen: Welche Steuervorteile es gibt

Entscheidet sich ein Arbeitgeber für E-Dienstwagen, so profitiert er dabei vin einigen steuerlichen Vorteilen. Was ist dabei zu beachten?

Warum sich ein E-Dienstwagen rechnet

Stellt der Arbeitgeber Angestellten einen Firmenwagen, zählt dies als günstigere Variante im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung. Denn das Fahrzeug ist dann als Teil der Vergütung anzusehen. Darf der Arbeitnehmer das Fahrzeug auch privat nutzen, führt dies zu einer Reduzierung seines Bruttoeinkommens und diesbezüglicher Nebenkosten. Auch der Erwerb eines E-Dienstwagens rentiert sich unter steuerlichen Aspekten. Bei Anschaffung eines Neuwagens erstattet das Finanzamt die Umsatzsteuer.

Die 1-Prozent-Regelung senkt sich beim E-Dienstwagen

Die 1-Prozent-Regelung bedeutet, dass monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises eines Dienstwagens als sogenannter geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Der Arbeitgeber erhöht das Bruttogehalt entsprechend um ein Prozent.

Steht Arbeitnehmern ein Elektroauto als Dienstwagen zur Verfügung und nutzen sie dieses auch privat, sind lediglich 0,2 Prozent des Bruttolistenpreises(bis 60.000 Euro) für den geldwerten Vorteil zu besteuern. Für einen höheren Listenpreis berechnet das Finanzamt 0,5%.

Gestattet der Arbeitgeber zudem eine private Nutzung des E-Firmenwagens, so ist diese steuerpflichtig. Das Finanzamt verbucht die privaten Fahrten mit dem unentgeltlich überlassenen Wagen als Sachzuwendung bzw. als geldwerten Vorteil. Dafür ist Einkommenssteuer zu zahlen.

Fahrtenbuch oder pauschale Berechnung beim E-Dienstwagen

Wem ein Dienstfahrzeug zur Verfügung steht, hat die Wahl: Er kann ein Fahrtenbuch führen oder sich für die 1-Prozent-Regel entscheiden. Im Falle der 1-Prozent-Regel berechnet sich die Steuerlast pauschal. Bezugspunkt ist hierbei der Listenpreis des Fahrzeugs bei der Erstzulassung. Mit dem Fahrtenbuch hat der Arbeitnehmer die genauen Kosten (und den geldwerten Vorteil) stets im Blick. Dies bedeutet über sämtliche berufsbedingten und privaten Fahrten auf den Kilometer genau Buch zu führen. Das gilt auch für alle anderen mit dem Fahrzeug verbundenen Kosten.

Private Nutzung von E-Dienstwagen: Berechnung geldwerter Vorteil

Der geldwerte Vorteil lässt sich pauschal anhand der 1-Prozent-Regelung errechnen bzw. auch durch das Führen eines Fahrtenbuchs. Je nach Nutzung des E-Fahrzeuges ist die eine bzw. die andere Art der Ermittlung vorteilhafter.

Betriebskosten belegen

Arbeitnehmer sammeln für Dienstfahrten üblicherweise Tankbelege. Beim E-Dienstfahrzeug entstehen spürbar geringere Ausgaben. Ausgehend von 15 Kilowattstunden je 100 Kilometer sind mit etwas weniger als 5 € zu rechnen. Verbraucht ein Auto ca. 7 Liter Diesel, entstehen Kosten von rund 10€. Der Verbrauch beim E-Auto ist schwer zu dokumentieren. Eine geeichte und zuverlässige Erfassung vom Verbrauch ist weder durch eine Anzeige im Wagen noch an den Ladesäulen gegeben.

Pauschale und unbürokratische Abrechnung

Der Gesetzgeber regelt die Abrechnung unbürokratisch und pauschal. Lädt ein Arbeitnehmer sein Dienstfahrzeug beim Arbeitgeber, ist das sehr günstig oder sogar gratis. Auf jeden Fall ist es stets steuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Arbeitnehmer für die 1-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch entscheidet. Steuermindernd wirkt sich für den Arbeitnehmer das Laden zu Hause aus.

Wen nicht jetzt-wann dann?

Für Firmen ist momentan der perfekt Zeitpunkt, um auf E-Fahrzeuge zu setzen. Schließlich sind die dargestellten steuerlichen Vergünstigungen attraktiv. Auch der ökologische Aspekt, nämlich der geringere Ausstoß von Kohlendioxid spricht für das E-Firmenfahrzeug.

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