Eigenkapital

Als Eigenkapital wird das Kapital bezeichnet, das einem Unternehmen unbefristet zur Verfügung steht. Es unterscheidet sich vom Fremdkapital, das von Dritten nur für eine bestimmte Zeitdauer zur Nutzung gegeben wird.

Eigenkapital – Implikationen

Eigenkapitals besteht aus gezeichnetem Kapital und Rücklagen. Bei den Rücklagen handelt es sich insbesondere um einbehaltene Gewinne. Der Begriff wird auch als das im Unternehmen vorhandene risikotragende Kapital definiert. Dadurch werden Verluste absorbiert und Gläubiger abgesichert. Daher trägt es eine Haftung- und Verpflichtungsfunktion. Allerdings ist auch das Fremdkapital gefährdet, wenn das Unternehmen hohe Verluste erleidet. Als eine weitere Funktion bildet es die Basis zur Finanzierung des Unternehmens und spielt somit eine Hauptrolle bei der Unternehmensgründung. Damit erfüllen neu gegründete Unternehmen die Voraussetzung für die Möglichkeiten der Aufnahme von Fremdkapital.

Ausweis in der Bilanz (Eigenkapitalpositionen)

Das bilanzielle Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft setzt sich aus zwei Kategorien von Bilanzpositionen zusammen: dem gezeichneten Kapital und den Rücklagen. Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) umfasst denjenigen Teil, den die Gesellschafter durch Einlagen bei der Gründung und bei späteren Kapitalerhöhungen in nominaler Höhe gestellt haben. Bei einer Aktiengesellschaft ist dies die Anzahl der ausgegebenen Aktien, multipliziert mit ihrem Nennwert.

Das gezeichnete Kapital muss nicht vollständig eingezahlt sein. In diesem Fall ist der ausstehende Betrag auf der Aktivseite der Bilanz in einer eigenen Position „ausstehende Einlager“ auszuweisen. Ausstehende Einlagen beinhalten eine Forderung der Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern. Sie müssen ihrer Verpflichtung nachkommen, wenn die Gesellschaft Bedarf des Eigenkapitals hat. Ausstehende Einlagen müssen auf der Passivseite in einer Vorspalte vom gezeichneten Kapital abgesetzt werden, sodass nur das bereits einbezahlte gezeichnete Kapital unter der Position „eingefordertes Kapital“ ausgewiesen wird.

Ein solcher Ausweis erfasst den Korrekturcharakter der „ausstehenden Einlagen“, da das gezeichnete Kapital nicht vollständig der Gesellschaft zur Verfügung steht. Während das gezeichnete Kapital, von Kapitalerhöhungen abgesehen, eine konstante Eigenkapitalposition ist, unterliegen die Rücklagen einer ständigen Veränderung. Die Rücklagen gliedern sich in zwei Arten auf: die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklage. Der Jahresüberschuss und -fehlbetrag zeigt, wie stark die Erträge (Eigenkapitalmehrungen) die Aufwendungen (Eigenkapitalminderungen) über- bzw. unterschritten.

Wir sind als Steuerberatung auf das Thema Eigenkapital spezialisiert – Jetzt kostenfrei anfragen!

Kostenfreie Beratungsanfrage

    Weitere Informationne zur Bearbeitung der Anfrage