Einheitswertfeststellungen

Zur Berechnung der Grundsteuern bekommen Immobilienbesitzer/-innen den Einheitswert eines Gebäudes oder eines Grundstücks mitgeteilt. Die Einheitswertfeststellungen erfolgen stets zum 1. Januar des Folgejahres einer Wertänderung eines Grundstücks.

Einheitswertfeststellung- Implikationen

DAs Vercfahren der Einheitswertfeststellung  sieht vor, dass für das Entstehen einer neuen wirtschaftlichen Einheit der Wert berechnet wird. Die jeweiligen Grundstücksbesitzer bekommen dann den Wert per Post mitgeteilt. Der Einheitswert ist eine Bemessungsgrundlage für Steuern, Gebühren und Beiträge wie zum Beispiel Grundsteuer, Vermögenssteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbssteuer und Erbschaftssteuer.

Bei unbebauten Grundstücken ist der Wert niedrig und bei bebauten Grundstücken, die auch erschlossen sind, steigt der Einheitswert an. Nach § 19 Abs. 1 BewG für inländischen Grundbesitz hat in Deutschland jedes Grundstück einen Einheitswert mit entsprechendem Aktenzeichen. Das gilt für alle Grundstücke, Betriebsgrundstücke und Grundstücke für die Land- und Forstwirtschaft.

Aktuelle Bedeutung des Einheitswerts

Der Einheitswert ist aktuell wichtig für die Bemessung der Grundsteuer, für die Gewerbesteuer und für die Zweitwohnungssteuer. Die zuständigen Finanzämter sind für die Einheitswertfeststellungen zuständig. Nach § 19 BewG ist der Einheitswertbescheid ein Grundlagenbescheid für die Grundsteuerbemessung.

Wer Einwände gegen diesen Bescheid hat, muss verfahrensrechtlich einen Einspruch erheben, der innerhalb einer Frist gegen den Einheitswert vorgebracht wird. Die derzeitigen Einheitswertfeststellungen entsprechen den Wertverhältnissen von 1964 in den alten Bundesländern und im Osten den Wertverhältnissen von 1935, weil danach nicht mehr neue Hauptfeststellungen vorgenommen worden sind. Die Wertverhältnisse sind je nach Benutzung zur Nachfeststellung gekommen. Wenn eine wirtschaftliche Einheit wegfällt für ein Grundstück, wird auch der Einheitswert aufgehoben. Änderungen werden über Fortschreibungen vom Finanzamt erfasst. Je nach Bundesland gibt es andere gesetzliche Vorgaben, Maßstäbe und Einheitswertfeststellungen.

Einheitswertfeststellung zum 01.01.2022

Zum 01.01.2022 werden alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Ab dem Jahr 2025 soll der Grundsteuerwert den Einheitswert ablösen. Die Einheitswertfeststellungen erfolgen für den neuen Grundsteuerwert erstmalig. Alle Grundstücksbesitzer werden bis zum 30. Juni 2022 zu einer Grundsteuererklärung aufgefordert. Die Neuerungen betreffen auch die Förderungen für das energetische Sanieren von Gebäuden. Grundstückseigentümer/-innen werden voraussichtlich mehr zahlen. Vermieter können die Kosten der Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf die Miete umlegen. Bauherren und Bauwillige werden für neue Grundstücke mehr Geld ausgeben. Anschaffungskosten der Immobilien können über Werbungskosten zum Beispiel abgesetzt werden bei der Steuererklärung. Befragen Sie dazu Ihren Steuerberater am besten vor dem Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie.

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