Einkommensteuer

Die Einkommensteuer, die auch als Gemeinschaftssteuer bezeichnet wird, ist eine Besteuerung auf Einkommen. Und diese Besteuerung erfolgt ausschließlich bei natürlichen Personen. Juristische Personen, wie ein Unternehmen sind von der Einkommensbesteuerung direkt nicht betroffen. Die Besteuerung fällt auf alle Arten von Einkommen an. Sei es aus Selbstständiger Arbeit, aus Beteiligungen, Kapitaleinkünfte wie aus Aktien oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Die Erhebung der Einkommensteuer

Die Einkommensbesteuerung erfolgt auf der Grundlage der Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt. Zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung kann man verpflichtet sein oder man gibt sie freiwillig ab. Eine Verpflichtung der Abgabe besteht gerade dann, wenn man Kapitaleinkünfte hat oder Selbstständig tätig ist. In solchen Fällen muss man jährlich die Einkommensteuererklärung einreichen. Jährlich wird dann auch die Steuer mittels einem Einkommensteuerbescheid erhoben.

Befindet man sich in einem Arbeitsverhältnis, so erfolgt die Besteuerung über die Lohnsteuer. Man kann aber gesondert und freiwillig, eine Einkommenssteuererklärung einreichen.

Höhe der Einkommensteuer ist nicht gleich

Maßgabe bei der Steuer und deren Erhebung ist das Einkommensteuergesetz. Und da gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen, wie beispielsweise der Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag beschreibt das Existenzminimum und ist für Einzelpersonen und Paare verfügbar. Es handelt sich hierbei um einen jährlichen Betrag der entsprechend angepasst wird. Und bei der Einkommensbesteuerung wird dieser Grundfreibetrag immer in Abzug gebracht. Erst nachdem Grundfreibetrag zahlt man den ersten Cent Steuer.

Doch die Einkommensbesteuerung ist dabei nicht gleich, sondern verschiedene Faktoren abhängig. Sei es die Anzahl eventueller Kinder, aber auch die Höhe vom Einkommen. Basierend darauf erfolgt dann der Einkommensteuertarif Anwendung. Der Einkommensteuertarif kann sich zwischen 14 und 42 Prozent bewegen. Die mit 42 Prozent hohe Einkommensbesteuerung, hat man nur bei hohen Einkommen. Gerade bei der Einkommensbesteuerung gibt es eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Sei es beim Grundfreibetrag, ob man hier einzeln oder als Paar veranlagt ist, aber auch bei Abzügen die man geltend macht. Sei es Werbungskosten, Spenden oder Aufwendungen für die Ausbildung der Kinder. Hier gibt es viele Möglichkeiten, die am Ende die Steuerbelastung bei der Einkommensteuer reduzieren kann.

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