Existenzminimum, steuerliche Gesamtbelastung

Das Existenzminimum ist im Steuerrecht ein definierter Freibetrag bei der Einkommenssteuer, der regelmäßig, fast jährlich, angepasst wird und mit den Lebenshaltungskosten in seiner Höhe steigt. Existenzminimum bedeutet hierbei, das es  bei den zu versteuerenden Einnahmen zu keiner Besteuerung kommt. Die Besteuerung beginnt erst, wenn man den Existenzminimum Freibetrag überschreitet.

Daher spricht man hier auch von einem Freibetrag oder einem Grundfreibetrag. Der Freibetrag bei der Einkommenssteuer ist hierbei nicht einheitlich. Vielmehr gibt es diesen in verschiedenen Stufen, je nachdem wie man steuerrechtlich veranlagt ist. Ist man Single oder erfolgt die steuerrechtliche Veranlagung bei den Eheleuten getrennt, so liegt dieses Minimum bei derzeit 10.347 Euro im Jahr.

Existenzminimum- Beispiele

Wie dieses Minimum konkret funktioniert, zeigt nachfolgendes Beispiel: Bei einer Einzelveranlagung und einem Einkommen von 20.000 Euro im Jahr, werden nicht die ganzen 20.000 Euro besteuert. Vielmehr wird der Freibetrag von 10.347 Euro abgezogen. Und nur die Differenz wird dann im Rahmen der Einkommenssteuer besteuert. Gerade durch diese Art der Steuerberechnung, hat man eine steuerliche Entlastung.

Das Minimum bei Ehepaaren

Ganz anders sieht es aus bei Ehepaaren, wenn es hier zu einer gemeinschaftlichen Veranlagung kommt. Hier hat man den doppelten Freibetrag von dann 20.694 Euro im Jahr. Und das unabhängig davon, ob nur ein Partner arbeiten geht oder beide. Zu einer gemeinschaftlichen Veranlagung kommt es aber erst, wenn man dieses gegenüber dem Finanzamt erklärt. Die gemeinschaftliche Veranlagung kann jederzeit auch wieder beendet werden, auch das muss man gegenüber dem Finanzamt erklären. Beides hat dann Auswirkungen auf den Grundfreibetrag, da hier dann eine Anpassung erfolgt.

Automatische Berücksichtigung durch das Finanzamt

Ein steuerrechtliches Existenzminimum gibt es nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder mit der Bezeichnung Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag liegt bei 5460 Euro im Jahr. Eine Geltendmachung vom Freibetrag muss gegenüber dem Finanzamt nicht erfolgen. Befindet man sich in einem Arbeitsverhältnis, wird hierbei das Existenzminimum bei der Besteuerung berücksichtigt. Ist man Selbstständig und unterliegt man der Steuererklärungspflicht, erfolgt hier durch das Finanzamt die Berücksichtigung. Letztlich wird damit aber auch deutlich, jede Bürgerin und jeder Bürger profitiert von diesem definierten Grundfreibetrag.

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