Im Steuerrecht gibt es bei verschiedenen Steuerarten sogenannte Freigrenzen. Unter Freigrenzen versteht man im Steuerrecht eine definierte Summe, wird diese nicht überschritten, erfolgt keine Besteuerung. Wird die Freigrenze überschritten, erfolgt eine Besteuerung über die gesamte Besteuerungsgrundlage. Das bedeutet konkret, damit in einem solchen Fall dann die Freigrenze keine Relevanz mehr spielt.
Gerade wenn man eine Freigrenze in Anspruch nehmen möchte, muss man hier genau auf den jeweiligen Wert achten. Freigrenzen wurden im Steuerrecht eingeführt, um die Bürger, aber auch die Finanzämter hinsichtlich der Bürokratie zu entlasten. Man spricht in diesen Fällen auch von einer Kleinbetragsregelung, die im Steuerrecht verankert ist.
Freigrenzen – Implkationen
Die Freigrenze zieht die Grenze. Unterhalb dieser gibt es keine Besteuerung. Liegt der Betrag über der Freigrenze, so wird der Betrag voll angesetzt (»ganz oder gar nicht«).
- Freigrenzen gibt es beispielsweise bei privaten Veräußerungsgeschäften, hier hat man eine einmalige Freigrenze von 600.00 Euro im Jahr.
- Neben den privaten Veräußerungsgeschäften gibt es noch die Grunderwerbsteuer. Hier hat man eine einmalige und jährliche Freigrenze von 2.500 Euro.
- Und geht es um eine Schenkung oder um eine Erbschaft, so hat man hier eine einmalige Freigrenze von 50.00 Euro im Jahr.
- Und lässt man sich etwas aus dem Ausland liefern, so fallen keine Zoll- und andere Abgaben an, wenn der Wert 22.00 Euro nicht übersteigt.
Bei einer Freigrenze muss man immer auf die Details achten, wenn man hier die Steuerfreiheit nutzen möchte. Um das zu verdeutlichen ein Beispiel zum Warenversand aus dem Ausland. Die Freigrenze von 22.00 Euro bezieht sich nicht ausschließlich auf den Warenwert. Sondern vielmehr werden hierbei auch die Versandkosten berücksichtigt.
Nicht verwechseln mit dem Freibetrag
Die Freigrenze die es zu unterschiedlichen Steuern gibt, darf man nicht mit Freibeträge verwechseln, wie man sie beispielsweise bei der Einkommensteuer hat. Freibeträge finden nämlich im Gegensatzu zur Freigrenze, immer Anwendung und wirken sich dementsprechend auch auf die Steuerlast aus.
Angabe in der Steuererklärung und Fragen
Nutzt man die Möglichkeit der Freigrenze, so muss man dieses gegenüber dem Finanzamt nicht gesondert in einer Steuererklärung darlegen. Anders kann es sein, wenn man ohnehin zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Am Sachverhalt der Besteuerung und der Freigrenze ändert sich dadurch nichts.
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