Gebäudeabschreibung

Gebäudeabschreibung bzw. Immobilienabschreibung ist für Immobilienbesitzer eine steuerliche Herausforderung, denn der Besitzer einer Hauses bzw. Immobilie kann durch die Vermietung einen steuerlichen Profit erzielen.

Gebäudeabschreibung – Implikationen

Das Ganze funktioniert mit den Immobilien Abschreibungen. Vermieter können mit der Gebäudeabschreibung Steuern sparen. Gegebenenfalls können auch Eigenheimbesitzer unter bestimmten Voraussetzungen von der Immobilienabschreibung profitieren.  Wurde ein Arbeitszimmer steuerlich anerkannt, kann in solch einen Fall die Immobilien-Abschreibung angewendet werden.

Wie funktioniert eine Gebäudeabschreibung?

Hier verhält es sich ähnlich wie bei einem Computer oder einem Fahrzeug. In diesen Fällen geht das Finanzamt davon aus, das deren Wert über einen gewissen Zeitraum durch die Nutzung sinkt. Das ist der Punkt, worauf es ankommt. Dieser Wertverlust wird durch die Steuervergünstigungen abgemindert. Das bedeutet für den einzelnen, dass jährlich ein gewisser Anteil steuerlich abgesetzt werden kann. Dadurch kann die persönliche Steuerlast gemindert werden.

Wie funktioniert nun die Abschreibung?

Vom Prinzip her einfach: Für dein Haus bzw. Immobilie wird ein Nutzungszeitraum angenommen, die Nutzungsdauer. Im Durchschnitt beträgt diese 50 Jahre. Über diese Nutzungsdauer wir nun er Preis aufgeteilt. So kommt man dann zu einer jährlichen Abschreibungsrate von 2 Prozent der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten. Mit dieser Abschreibung kannst du auch bei der Gebäudeabschreibung bis zu 50 Jahre lang 2 Prozent des Kaufpreises von der Steuer absetzen. Zu beachten ist, die Kosten für den Erwerb des Grundstücks können hier nicht abgeschrieben werden.
Praktisch gesehen musst du nun den gesamten Kaufpreis aufteilen und schreibst den tatsächlichen Preis des Gebäudes zzgl. der Nebenkosten ab. Ausnahmen sind hier Altbauten oder denkmalgeschützte Immobilien.

Wichtige Frage, wer kann Immobilien abschreiben?

Entsprechend dem Steuerrecht gilt: Kosten, die angefallen sind, können gewöhnlich nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn diese auch in einem Zusammenhang mit den Einnahmen stehen. Das bedeutet im Klartext, dass dies nur Personen Nutzen können, die auch über eine Immobilie einnahmen haben. Zu dem berechtigten Personenkreis zählen Vermieter bzw. bei gewerblichen Immobilien deren Eigentümer. Sind Sie beispielsweise Eigentümer eines Hauses oder eine Wohnung, das durch Sie selbst genutzt wird, können diesen Steuervorteil leider nicht für sich nutzen. Doch auch Sie können Steuern sparen, unter anderen durch Handwerkerleistungen oder andere haushaltsnahe Dienstleistungen. So viel erst einmal zur Gebäudeabschreibung.

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