Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer die von Gewerbebetrieben erhoben wird. Daher kann man diese Steuer auch als Unternehmenssteuer bezeichnen. Wer Gewerbetreibend ist, erfolgt durch die steuerrechtliche Einstufung vom Finanzamt. Dabei ist die Die Gewerbesteuer ist für die Besteuerung des Gewerbeertrags in einem Unternehmen verantwortlich und ermittelt sich über die Kennziffern Hebesatz und Steuermesszahl, welche von den Kommunen selbst bestimmt werden.

Gewerbesteuer- wer muss zahlen

Auslösen kann die Besteuerung zur Gewerbesteuer eine Vielzahl an Punkten. So kann sich die Besteuerung aufgrund der Tätigkeit ergeben, aber auch aufgrund der Rechtsform. Gerade Kapitalgesellschaften werden grundsätzlich steuerrechtlich als Gewerbebetrieb veranlagt, unabhängig davon, was sie für Leistungen konkret anbietet.

Gewerbesteuer- Für die Kommune/ Gemeinde

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die immer an die Kommune abgegeben wird, wo der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat. Bei der Besteuerung gibt es eine Besonderheit, sie ist nicht einheitlich. Jede Kommune legt in eigener Hohheit fest, in welcher Höhe sie die Besteuerung von Gewerbebetrieben wünscht. Konkret legt eine Kommune den sogenannten Hebesatz vor. Dementsprechend groß sind hier bei der Besteuerung auch die Unterschiede zwischen den Kommunen.

Freibetrag bei der Gewerbesteuer

Bei der Unternehmensbesteuerung von einem Gewerbebetrieb gibt es einen Freibetrag. Dieser Freibetrag liegt derzeit bei 24.500 Euro. Konkret bedeutet das für einen Gewerbebetrieb, die Besteuerung auf den Umsatz, erfolgt erst mit der Überschreitung der Freigrenze von 24.500 Euro nach dem Gewerbesteuergesetz. Wobei es beim Freibetrag noch eine Ausnahme gibt. So findet der Freibetrag keine Anwendung bei Kapitalgesellschaften. Wird ein Unternehmen wie eine GmbH gegründet, so kann der Freibetrag nicht geltend gemacht werden. Aufgrund den Regelungen im Gewerbesteuergesetz.

Die Erhebung der Gewerbebesteuerung

Die Erhebung der Gewerbesteuer erfolgt auf der Grundlage der jährlichen Gewerbesteuererklärung von einem Unternehmen. Auch wenn die Steuer für die Kommune ist, erfolgt die Abgabe der Erklärung gegenüber dem Finanzamt. Bei der Berechnung der Steuerlast, erfolgt dann je nach Veranlagung die Berücksichtigung vom Freibetrag. Ein ganz interessanter Fakt gibt es noch bei der Besteuerung, so wird hier immer auf glatte 100 Euro abgerundet. Liegt ein Umsatz von 50.450 Euro vor, so würde man hier auf 50.400 Euro bei der Besteuerung abrunden.

Gleichbehandlung für Gewerbetreibende

Damit es durch die Gewerbebesteuerung nicht zu Ungerechtigkeiten zwischen Gewerbetreibende und anderen Selbstständigen wie Freiberufler kommt, gibt es eine steuerechtliche Möglichkeit. So kann man die erhobene Steuer für den Gewerbebetrieb im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Durch diese steuerrechtliche Möglichkeit kommt es zwischen Freiberufler und Gewerbetreibende zu einer Gleichbehandlung. Da sich dadurch die Einkommenssteuerbelastung für Gewerbetreibende reduziert.

Die Berechnung der Gewerbesteuer



Bei der Bestimmung der Höhe der Gewerbesteuer wird generell zwischen Kapitalgesellschaften sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterschiedenen. Während Einzelunternehmen von einem Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro profitieren, können die Kapitalgesellschaften keinen Freibetrag von dem erzielten Gewinn abziehen. Dagegen müssen sie auf das komplette Einkommen Gewerbesteuer zahlen.
Die Gewerbesteuer ermittelt sich auf der Grundlage des Jahresgewinns. Bei sämtlichen Gewerbebetrieben, für welche der Freibetrag gilt, wird vom Wert des Gewinns in einem Jahr der Freibetrag über 24.500 Euro abgezogen. Jener Betrag, welcher übrigbleibt, wird mit dem bundesweit gleichen Steuersatz von 3,5 Prozent versteuert und das Unternehmen bekommt den Gewerbesteuermessbetrag.

Wir sind als Steuerberatung auf das Thema Gewerbesteuer spezialisiert – Jetzt kostenfrei anfragen!

Kostenfreie Beratungsanfrage

    Weitere Informationne zur Bearbeitung der Anfrage