Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine sogenannte Ländersteuer, die über die Finanzämter erhoben wird. Sie wird immer dann fällig, wenn es zu einem Kauf von einem Grundstück oder von einem Grundstücksanteil gekommen ist. In einem solchen Fall muss die Grunderwerbsteuer vom Käufer und Verkäufer vom Grundstück oder vom Grundstücksanteil abgeführt werden. In der Regel wird die Steuerlast gemäß Notarvertrag vom Käufer getragen. Es handelt sich dabei um eine einmalige Steuer, die man nicht mit der jährlichen Grundsteuer verwechseln darf. Grundlage für die Erhebung der Grunderwerbsteuer ist das Grunderwerbsteuergesetz. Für die Erhebung der Grunderwerbsteuer ist es nicht maßgeblich, auf welche Art der Verkauf zustande gekommen ist. Dementsprechend fällt die Steuer auch bei einem Kauf im Rahmen von einem Zwangsversteigerungsverfahren an. Auch spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Baugrundstück oder um eine land- oder forstwirtschaftliche Fläche es sich handelt.

Grunderwerbsteuer – Unterschiedliche Ausgestaltung je nach Bundesland

Aufgrund vom Umstand damit es sich um eine Landessteuer handelt, ist die Ausgestaltung dieser Steuer für den Grunderwerb zwischen den Bundesländern höchst unterschiedlich. Ein wesentlicher Unterschied ergibt sich hierbei bei der Höhe der Steuer. Grundsätzlich orientiert sich die Steuer prozentual an der Kaufsumme. Während Bundesländer wie Bayern und Sachsen beispielsweise 3.5 Prozent an Steuern erheben, sind es in Berlin 6 und in Thüringen sogar 6.5 Prozent. Unterschiede bei der Ausgestaltung der Steuer gibt es auch, hinsichtlich deren Verwendung. Je nach Bundesland fließt dieses entweder in den Landeshaushalt oder wird teilweise oder ganz an die Kommunen abgegeben.

Fälligkeit der Steuer

Die Grunderwerbsteuer wird mit dem Übergang vom Eigentum oder mit dem notariellen Kaufvertrag und dem Steuerbescheid durch das Finanzamt fällig. Für die Zahlung der Steuerschuld hat man in der Regel einen Monat Zeit. Kommt der Steuerpflichtige der Zahlung der Steuer nicht nach, kann beispielsweise auch ein Verkäufer einer Immobilie gemäß dem Grunderwerbsteuergesetz herangezogen werden. Die Zahlung der Steuer beim Finanzamt kann je nach Bundesland sehr wichtig sein. Da dieses mit der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung verbunden ist. Erst mit Zahlungseingang wird diese ausgestellt und eine endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch kann erfolgen.

Freigrenze und weitere Informationen

Es gibt bei der Erhebung der Steuer auch Ausnahmen im Rahmen von einer Freigrenze. Diese Freigrenze liegt je nach Bundesland um die 2500 Euro bei der Kaufsumme. Immobilienverkäufe bis zu diesem Wert, lösen keine Steuererhebung für den Grunderwerb aus. Wer jetzt noch weitere Informationen rund um diese Steuer und die Erhebung benötigt, der sollte nicht zögern und kostenfrei anfragen.

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