Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer die dann anfällt, wenn man in einer Kommune über Grundbesitz verfügt. Mit Grundbesitz kann ein Haus, eine Wohnung oder aber auch ein landwirtschaftliches Grundstück verbunden sein. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht. Der reine Besitz von Grundbesitz, löst bereits diese Steuer aus.

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer

Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer, die man direkt an die Kommune zahlen muss. Weder die Zahlung der Steuer erfolgt an das Finanzamt, noch die Erhebung. Auch die Erhebung der Steuer mittels einem Steuerbescheid, erfolgt ausschließlich durch die Kommune. Maßgeblich bei der Steuererhebung ist der sogenannte Grundsteuermessbetrag. Hierbei handelt es sich um einen Bescheid, über die Einstufung der Besteuerung. Die Ausstellung erfolgt dabei nicht von der Kommune, sondern mit dem Erwerb vom Grundbesitz durch das zuständige Finanzamt. Grundsätzlich muss man bei der Grundbesteuerung eines beachten, sie ist nicht einheitlich.

Diese Unterschiede gibt es bei der Grundbesteuerung

Zum einen unterscheidet man bei der Grundbesteuerung zwischen A und B. Unter A fällt alles Grundbesitz was nicht bebaut ist, wie landwirtschaftliche Flächen und Forstflächen. B steht für alles, was bebaubar ist. Für die Besteuerung ist es aber am Ende unerheblich, ob ein Grundstück das als B eingestuft ist, auch tatsächlich bebaut ist. Was A und B ist, ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan einer Gemeinde. Einen weiteren Unterschied gibt es noch bei der Höhe der Grundbesteuerung, dieser ist nämlich nicht gleich. Maßgeblich sind dabei der Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid, aber auch der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche. Der Bodenrichtwert ist eine Wertangabe in Euro, die für einen Quadratmeter Fläche ausgewiesen ist. Der Bodenrichtwert wird von einer Gemeinde oder einem beauftragten Gutachterausschuss festgelegt. Dabei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, wie die Lage beispielsweise und die Nutzungsmöglichkeiten vom Grundstück. Je besser die Lage, umso höher am Ende auch der Bodenrichtwert und damit auch die Grundsteuer.

Der Hebesatz einer Kommune und weitere Informationen

Die bereits erwähnten Faktoren wie Bodenrichtwert und der Grundsteuermessbetrag sind wichtige Voraussetzungen für die Grundbesteuerung. Doch es gibt bei der Grundbesteuerung in einer Kommune, noch den sogenannten Hebesatz. Damit kann eine Kommune die Besteuerung entweder senken oder erhöhen. Der Hebesatz kann sich zwischen 0 und 1050 Prozent erhöhen. Der Prozentsatz ist beim Hebesatz nicht unerhebelich, da er letztlich am Ende die Grundbesteuerung entsprechend in Höhe treiben kann.

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