Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sind Beschäftigungsverhältnisse, die eine haushaltsnahe Tätigkeit zum Gegenstand haebn. Darunter fallen alle Arbeiten im Haushalt, wie Putzen, Waschen, Kochen, Gartenarbeiten, Kinderbetreuung oder die Betreuung von Pflegebedürftigen.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse – Implikationen

Unter das Tätigkeitsfeld haushaltsnahe Beschäftigung fallen Minijobber; geringfügig Beschäftigte (70 Arbeitstage pro Kalenderjahr und Euro 450,00 Entgelt, keine Sozialversicherung, Gültigkeit des gesetzlichen Mindestlohn) & kurzfristig Beschäftigte (Maximal 3 Monate hintereinander oder nicht mehr als siebzig Arbeitstage, Lohn über Euro 450,00 und beruflich ausgeübt wird. Wird die Zeitspanne der Arbeitsdauer überschritten greift die Versicherungspflicht.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse werden in privat häuslichen Bereich angeboten. Das Tätigkeitsfeld der Haushaltsnahmen Berufsverhältnisse ist klar definiert, um diese Tätigkeiten auch steuerlich geltend machen zu können.

Zu den wichtigsten Aufgaben vim Bereich Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse zählen:

  • kochen
  • waschen
  • putzen
  • Kinder Betreuung
  • evtl. auch die Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen
  • Arbeiten im Garten

Bei diesen speziellen Beschäftigungsverhältnissen gibt es verschiedene Vorteile, wie zum Beispiel Steuerermäßigungen, hier kann der Auftraggeber auch direkt bar zahlen und die Auslagen können anteilig zurück geholt werden. Wichtig für Personen ist auch die Unfallversicherung in den haushaltsnahen Tätigkeiten.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse – Vorteile

  1. Steuerliche Ermäßigungen – hier wird unterschieden, ob ein Arbeitnehmer oder eine private Person die Tätigkeiten ausführt. Bei privaten Personen wird der §35, Abs. 2 EStG
    herangezogen.
  2. Die Bezahlung – diese kann bar oder unbar erfolgen. Bei Barzahlung entstehen dem Kunden keine Nachteile. Er ist nicht verpflichtet die Bezahlung wie bei angestellten Arbeitnehmer auf dessen Bankkonto zu überweisen. Das hat Vorteile, weil es Zeit und Überweisungsgebühren einspart.
  3. Rückforderung der Kosten per Steuererklärung – Sie können mit der Steuererklärung Kosten zurück holen. Für ein solches
    Beschäftigungsverhältnis können zwanzig Prozent der realen Kosten von der eigenen Steuerschuld sofort abgezogen werden. Dies ist im §35a Abs. 1, des EStG (Einkommenssteuergesetz) geregelt. Die Höchstgrenze darf allerdings mit Euro 510,00 nicht überschritten werden
  4. Unfallschutz gesetzlich – Minijobber bis Euro 450,00 werden von der Minijob-Zentrale direkt
    angemeldet, welche sich auch darum kümmert, dass die Beiträge eingezogen werden. Die Anmeldung erfolgt über den sogenannten Haushaltsscheck. Haushalshilfen sind so immer gesetzlich Unfall versichert in allen Bereichen
    der ausgeübten Tätigkeit, auf sämtlichen Arbeitswegen, sowie auf dem direktem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause.

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