Insolvenzen und Steuern

Insolvenzen und Steuern werden relevant, wenn Steuerpflichtige dazu gezwungen werden ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Dabei ist dies zum einen auf betrieblicher Ebene und zum anderen im privaten Bereich möglich. Das Insolvenzverfahren hat dabei direkt Auswirkungen auf den Unternehmer und die zuständige Finanzbehörde wird aktiv.

Insolvenzen und Steuern – Implikationen

Grundsätzlich gilt Insolvenzrecht vor dem Steuerrecht. Sollte es aufgrund von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeiten zu einer Insolvenz kommen, tritt dieser Grundsatz in Kraft udn das Finanzamt bekommt nichts. Aber Insolvenz bedeutet im Endeffekt auch, dass Privatpersonen/  Unternehmer in den Verwaltungs- und Verfügungsrechten stark beschränkt werden, aber die steuerlichen Pflichten trotzdem vollumfänglich erfüllen müssen.

Vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erhält das zuständige Finanzamt Kenntnis über das geplante Insolvenzverfahren. Der erste Schritt besteht darin, den maßgebenden Steuerfall abzuschließen. Dieser liegt um tatsächlichen Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung vor. Die bis zu diesem Tage eingegangenen Steuererklärungen werden bearbeitet und anschließend noch einmal gründlich überprüft. Es folgt eine Schätzung zu den noch ungeklärten und offenen Sachverhalten. Die aus diesen Schritten ausstehenden steuerlichen Forderungen werden der Insolvenztabelle gemeldet.

Das Insolvenzverfahren

Die zuständige Finanzbehörde vergibt nach tatsächlicher Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine neue Steuernummer. Grund hierfür ist die Umwandlung des Schuldverhältnisses des Steuerpflichtigen. Bei privaten Personen betrifft dies die Einkommenssteuer und bei Gewerbetreibenden die Umsatz- und Einkommenssteuer.  Die Bearbeitung der verbliebenen Insolvenzmasse übernimmt der Insolvenzverwalter. Für diesen Vorgang wird ebenfalls eine Steuernummer vergeben. Sollten nach der Eröffnung des Verfahrens weitere Steuerschulden entstehen, zählen diese nicht zum laufenden Verfahren, sondern werden als neu eingestuft. Der Steuerpflichtige muss diese neue Steuerlast fristgerecht entrichten.

Tipps für den Steuerpflichtigen zum Thema Insolvenzen und Steuern

Alle Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen für die Veranlagungszeiträume vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sollten unbedingt rechtzeitig der zuständigen Finanzbehörde übermittelt werden. Müssen seitens des Finanzamtes Schätzungen vorgenommen werden, entsprechen diese selten den Tatsachen und werden dadurch betraglich höher festgesetzt. Der Steuerpflichtige muss auf die zu leistenden und bereits zur Insolvenztabelle gemeldeten Steuerforderungen vorab keinerlei Zahlungen leisten. Wichtig ist jedoch die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintreffenden Schreiben des Finanzamtes zu lesen, zur Kenntnis zu nehmen und ggf. auch zu bearbeiten.

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