Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften gibt es in drei verschiedenen Rechtsformen in Deutschland: die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Eine gemischte Form ist die Genossenschaft (Drittes Buches HGB, 2. Abschnitt). Neben den Kapitalgesellschaften gibt es die Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) oder Einzelunternehmer. Letztere waren im Jahr 2020 mit einer Anzahl von rund drei Millionen die häufigste Rechtsform.

Kapitalgesellschaften- Implikationen

Kapitalgesellschaften sind Gesellschaften, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund stehen. Im Unterschied zu Personengesellschaften, bei denen zwei Personen gemeinschaftlich ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe betreiben, sind Kapitalgesellschaften eine juristische Person. Hieraus folgt unter anderem, dass sie eigene Steuersubjekte sind und für die erzielten Gewinne muss die Gesellschaft selbst Steuern einrichten. Anders als bei Personengesellschaften liegt eine wesentlich stärkere Trennung von Eigentum am Unternehmer und Leitung der Geschäfte vor.

Daraus ergibt sich die Besonderheit dieser Form von Gesellschaften, nämlich, dass eine Fremdgeschäftsführung möglich und üblich ist. Ferner verringert das Ausscheiden eines Eigentümers aus der Gesellschaft nicht deren Eigenkapital, da der ausscheidende Gesellschafter sein Anteilsrecht an der Gesellschaft nur an Dritte veräußern kann. Kapitalgesellschaften sind gesellschaftsrechtlich in eigenen Regelungswerken (Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kodiziert.

Kapitalgesellschaften können auch als Wirtschaftsvereine oder Wirtschaftskörperschaften bezeichnet werden, bei denen ihre Gesellschafter einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Für das wirtschaftliche Handeln liegt im Mittelpunkt das Startkapital der Gesellschaft, zu dem die Gesellschafter mit einem Teil ihres Privatvermögens beitragen. Dabei ist die Höhe der Kapitaleinlage ausschlaggebend für die Beschlussfassung. Diese Art von Gesellschaften können sowohl Rechte als auch Pflichten tragen, sowie Vermögen besitzen. Des Weiteren haften sie mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Im Unterschied zur Personengesellschaft sind die Gesellschafter also nicht mit ihrem Privatvermögen haftbar. Die Wahl zur Gründung einer Kapitalgesellschaft kann von verschiedenen Faktoren abhängen. Sie halten ein hohes Ansehen in der Öffentlichkeit und bieten eine flexiblere Kapitalbeschaffung in Form von Aktien oder Anleihen an.

In der Regel gilt, dass jede Kapitalgesellschaft eine Eintragung ins Handelsregister vornehmen muss. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, haben besondere Anforderungen zu beachten: So müssen in ihren Geschäftsbriefen über den Firmennamen hinaus der Geschäftssitz, das zuständige Registergericht, die Nummer des Eintrags im Handelsregister sowie bei einer Kapitalgesellschaft Angaben zum Geschäftsführer bzw. Vorstand aufgeführt sein.

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