Körperschaften des öffentlichen Rechts

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind eine Rechtsform die Anwendung findet, wenn es um die Umsetzung von einem staatlichen Auftrag geht. Es handelt sich durch die Rechtsform um eine juristische Person.

Körperschaften des öffentlichen Rechts

Einrichtungen, die als juristische Personen des öffentlichen Rechts für den Staat Aufgaben übernehmen:
 
– Wasserversorgung und Entsorgung

– Krankenkassen
– Handwerkskammern
– Industrie- und Handelskammern
– Straßenreinigung
– Schulen und Hochschulen
– Schwimmbad und Badeseen
– Krankenhaus
– Wetterwarten

und noch viele weitere Bereiche. Bei Körperschaften des öffentlichen Rechts unterscheidet man zwischen einem Hoheitsbetrieb, einer Vermögensverwaltung oder einem Betrieb gewerblicher Art. Der klassische Hoheitsbetrieb kann beispielsweise ein Krankenhaus oder aber auch die Wasserversorgung darstellen. Eine Betrieb gewerblicher Art ist ein Schwimmbad oder aber auch ein Kindergarten zum Beispiel.

Steuerliche Beurteilung von Körperschaften des öffentlichen Rechts

Die Frage um was für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts es sich handelt, ist aus steuerlicher Sicht nicht unerheblich. Handelt es sich um einen Hoheitsbetrieb, so unterliegt dieser keiner Steuerbarkeit. Anders sieht es aus bei der Vermögensverwaltung. Hier kommt es auf diet der Vermögensverwaltung im wesentlichen an. So kann hier je nach Ausgestaltung der Körperschaft des öffentlichen Rechts keine Steuerbarkeit vorliegen oder eine beschränkte. Beschränkt bedeutet in dem Fall, damit eine Körperschaftsteuerpflicht nach § 2 Nr. 2 KStG. vorliegen könnte. Beim gewerblichen Betrieb stellt sich die Frage der Besteuerung nicht, hier liegt eine unbeschräntke Körperschaftsteuerpflicht nach KStG vor. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts kann auch verschiedene Formen haben, beispielsweise eine Mischung aus gewerblicher Betrieb und Vermögensverwaltung. In diesem Fall müssen je nach Steuerbarkeit, getrennt die Umsätze für die Besteuerung ermittelt werden.

Steuerliche Regelungen zur Rechtsform

Unabhängig davon um was für Körperschaften des öffentlichen Rechts es sich handelt, liegt eine Steuerbarkeit vor, greifen steuerliche Regelungen. So gibt es nach dem Körperschaftsteuergesetz einen Freibetrag. Der Freibetrag liegt aktuell bei 5000 Euro. Erst mit Überschreitung vom Freibetrag, erfolgt eine Besteuerung von der Restsumme. Doch der Freibetrag ist nur eine Regelung. Eine weitere ist der Körperschaftsteuertarif, dieser liegt aktuell bei rund 15 Prozent.

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