Bei der Lohnsteuer (Abkürzung: LSt) handelt es sich um eine Form der Einkommensteuer, die im Einkommensteuergesetz (kurz EStG) geregelt. Die Lohnsteuer ist dabei eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie wird als Quellensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer) erhoben. Der Arbeitgeber behält sie von Lohn und Gehalt des Arbeitnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab.
Lohnsteuer- Implikationen
Zusätzlich gibt es noch gesonderte Regelungen, wie die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung. Die Steuer wird auf der Grundlage der elektronischen Lohnsteuerkarte von einem Arbeitgeber erhoben und direkt an das Finanzamt abgeführt. Abgezogen wird die Steuer vom Bruttolohn. Erhoben wird die Steuer immer ausschließlich bei einem Arbeitsverhältnis. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Abrechnung der Steuer ist der Arbeitgeber. Dieser ist dafür auch haftbar, wenngleich die Steuerschuld beim Arbeitnehmer liegt.
Lohnsteuer und die Höhe
Die Höhe der Besteuerung ist nicht einheitlich, sondern maßgeblich ist die steuerrechtliche Einstufung von einem Arbeitnehmer. Diese erfolgt über die Steuerklasse, insgesamt gibt es derzeit sechs verschiedene Steuerklassen. Maßgeblich bei der Einstufung in eine Steuerklasse durch das Finanzamt, sind eine Vielzahl an unterschiedlichen Faktoren. Zu diesen Faktoren gehört das Vorhandensein von Kindern, ob man Single, Verheiratet oder aber auch Alleinerziehend zum Beispiel ist. Singles sind beispielsweise in der Steuerklasse 1 und haben damit einen Betrag von 1.081 Euro, Verheiratete sind Steuerklasse 4 und haben ebenfalls 1081 Euro. Erst mit dem Übersteigen vom Einkommen dieser Grenze je nach Steuerklasse, erfolgt die Besteuerung mit der Lohnsteuer. Ausnahme von dieser Steuerregelung gibt es nur bei der Steuerklasse 6. Bei der Steuerklasse 6 erfolgt immer eine Besteuerung und das unabhängig davon, wie hoch der monatliche Verdienst ist.
Abrechnung über die Steuererklärung
Die Lohnsteuer die Monat für Monat vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, ist Vorauszahlungen. Wenngleich viele Faktoren über die Steuerklasse, wie Kinder, Single oder Verheiratet berücksichtigt wird, gibt es vieles was auch nicht berücksichtigt wird. Sei es beispielsweise Werbungskosten die man abziehen kann. Dementsprechend kann die abgeführte Lohnbesteuerung am Ende auch zu hoch sein. Möchte man nicht zu viel Steuern bezahlen, empfiehlt sich die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Über diese kann man einen Lohnsteuerausgleich durchführen und vieles geltend gegenüber dem Finanzamt machen, wenn man abzugsfähige Ausgaben hatte. Hat man im Ergebnis zu viel Steuern bezahlt, erfolgt eine Rückerstattung durch das Finanzamt.
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