Mitunternehmerschaft

Die Mitunternehmerschaft ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Von einer Mitunternehmerschaft spricht man, wenn mehrere natürliche oder juristische Personen sich zusammenschließen, um Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Forstwirtschaft gemeinsam zu erzielen.

Mitunternehmerschaft – Implikationen

Rechtliche Grundlage zur Mitunternehmerschaft ist §15 Abs. 1, Nr. 2 EsTG sowie die Paragraphen 180 und 179 AO. Hier sind die Merkmale einer Mitunternehmerschaft aufgezählt:

  • Mitunternehmerrisiko bzw. Mitunternehmerchance: Alle Mitunternehmer tragen die Risiken der Unternehmerschaft und werden am Gewinn und Verlust beteiligt.
  • Mitunternehmerinitiative: Alle Unternehmer beteiligen sich an den Entscheidungen ihres Unternehmens.

Mitunternehmerschaft – Wie wird der Gewinn steuerlich ermittelt?

Zunächst erfolgt die Ermittlung des erwirtschafteten Gesamtgewinns. Die Betriebsausgaben werden von Gesamtgewinn abgezogen. Dann erfolgt die Ermittlung des Gewinns, der aus dem Sonderbetriebsvermögen der Unternehmer hervorgeht.

Als Sonderbetriebsvermögen wird die Summe der Wirtschaftsgüter bezeichnet, die der Mitunternehmer besitzt und die einen geschäftlichen Bezug zur Mitunternehmerschaft aufweisen. Dazu gehören z. B. Grundstücke, Gerätschaften, Fahrzeuge, usw. Der Gewinn oder Verlust aus dem Sondervermögen der einzelnen Unternehmen wird diesen Unternehmern direkt zugerechnet.

Die Sonderbilanz wiederum gliedert sich in Sonderbilanz I und Sonderbilanz II. Die Sonderbilanz erfasst das so genannte Sonderbetriebsvermögen. Darunter versteht man Vermögen, die der Unternehmerschaft überlassen werden. Sie befinden sich jedoch rechtlich im Besitz einer oder mehrerer Unternehmer. Als Sonderbetriebsvermögen I werden alle Sondervermögenswerte erfasst, die der Gesellschaft zur Nutzung überlassen werden (ein Unternehmer stellt sein Grundstück unentgeltlich zur Verfügung oder ein Unternehmer stellt seine Maschinen zur Produktion zur Verfügung). Sonderbetriebsvermögen II dient der Stärkung des Unternehmens und der Stärkung der Beteiligung am Unternehmen (ein Unternehmer beteiligt sich an der Abzahlung des Kredits, der zur Gründung des Unternehmens aufgenommen wurde oder ein Unternehmer finanziert eine neue Investition mit).

Was sind Sonderbetriebsausgaben?

Sonderbetriebsausgaben sind alle Ausgaben des Unternehmens. Hier macht der Gesetzgeber keinen Unterschied zu anderen Unternehmen. Vermietet ein Unternehmer z. B. sein Grundstück oder sein Gebäude kostenpflichtig an die Gesellschaft, so entstehen dadurch weder Einnahmen noch Ausgaben: Während die Gesellschaft einen Verlust hat, erzielt ein Unternehmer Gewinn. Gewinn und Verlust gleichen sich somit aus.

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