Personengesellschaften

Von einer Personengesellschaft ist immer dann die Rede, wenn mindestens zwei Personen zur Verfolgung von einem gemeinsamen Zweck, eine Gesellschaft gründen. Personengesellschaften gibt es in verschiedene Rechtsformen. So gibt es die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft, die offene Handelsgesellschaft (OHG) und letztlich auch die Kommanditgesellschaft (KG).

Die einzelnen Personengesellschaften sind in verschiedenen Gesetzen geregelt. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch, die Partnergesellschaft im Partnerschaftsgesetz und die anderen Rechtsformen, im Handelsgesetzbuch.

Die Personengesellschaften

Die Regelung je nach Rechtsform der Personengesellschaft kann höchst unterschiedlich sein. Das kann die Haftung betreffen, die beispielsweise bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts voll besteht und bei der Partnerschaftsgesellschaft nur eingeschränkt. Unterschiede gibt es aber auch, wer Gesellschafter sein kann. Bei der Partnerschaftsgesellschaft sind es ausschließlich natürliche Personen, bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist auch Kombination von natürlichen und juristischen Personen möglich. Und letztlich unterscheiden sie sich auch bei der Haftung zwischen volle und begrenzte Haftung, aber auch beim Gründungsprozess selbst.

Bei einer GbR. haften immer alle Gesellschafter im vollen Umfang, bei der Partnerschaftsgesellschaft kann man dieses begrenzen. Bei einer Partnerschaftsgesellschaft ist zudem noch ein Notar für die Beurkundung vom Partnerschaftsvertrag und der elektronischen Eintragung ins Partnerschaftsregister zwingend. Bei einer GbR. hat man dieses nicht. Hier wird der Vertrag, wobei es keine Pflicht ist, von den Gesellschaftern im Einvernehmen erstellt. Eine Eintragung in ein Register ist nicht notwendig.

Steuerrechtliche Behandlung der Personengesellschaften

Bei der steuerrechtlichen Behandlung gibt es verschiedene Wahlmöglichkeiten. So kann hier von den Gesellschaftern die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, aber auch die Regelbesteuerung. In diesem Fall würde für die Personengesellschaften die Umsatzsteuer maßgeblich. Wird ein Gewerbe von der Personengesellschaft ausgeübt, ist zudem noch die Gewerbesteuer von Bedeutung.

Da hier eine Veranlagung zur Gewerbesteuer erfolgt. Die Besteuerung der Gesellschafter erfolgt auf der Grundlage der Einkommenssteuer. Maßgeblich ist dabei die Regelung aus dem Gesellschaftsvertrag, wenn es um die Aufteilung von Gewinnen und Verlusten aus der Personengesellschaft geht. Die Steuerbelastung durch die Einkommenssteuer kann damit für jeden Gesellschafter in der Höhe anders ausfallen.

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