Pkw-Überlassung anGesellschafter-Geschäftsführer

Die Pkw-Überlassung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung ist umsatzsteuerpflichtig, wenn zwischen der Nutzungsüberlassung und der im Einzelfall zu prüfenden Tätigkeit ein Zusammenhang im Sinne einer Vergütung besteht oder die Voraussetzungen für a unentgeltliche geldwerte Leistung (z. B. bei Nutzung eines Pkw aufgrund einer Geschäftsbeziehung) vorliegen.

In beiden Fällen kann die Bemessungsgrundlage nach den Vereinfachungsvorschriften der Finanzverwaltung geschätzt werden; dies ist eine einheitliche Schätzung. Der Unternehmer kann sie nur als Ganzes oder gar nicht geltend machen. Natürliche Personen können als Geschäftsführer sowohl einer Kapitalgesellschaft als auch einer Personengesellschaft selbstständig oder nicht-selbständig tätig sein. Die Frage, ob jemand selbständig oder nicht selbständig ist, hängt laut einem Urteil des BGH von einer Vielzahl unterschiedlichsten Faktoren ab. Eine rechtliche Bindung besteht hier jedenfalls nicht.

Pkw-Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei Vertretern juristischer Personen ist zwischen der Organstellung und dem zugrunde liegenden Arbeitsverhältnis zu unterscheiden. Bei der Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers sind die Umstände des Einzelfalls und nicht seine Organstellung zu berücksichtigen.Die Gesellschafter einer GmbH sind stets selbstständig, wenn sie gleichzeitig Geschäftsführer der Gesellschaft sind und mindestens 50 % des Stammkapitals halten.

Pkw- Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer, wenn dieser ein Arbeitnehmer der Gesellschaft ist

Dieser Fall liegt vor allem dann vor, wenn eine Pkw-Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer in dessen Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Die Überlassung geschieht in diesem Falle nicht unentgeltlich, da der Gesellschafter-Geschäftsführer im Gegenzug seine Arbeitsleistung zu erbringen hat. Die beteiligten Parteien können sich im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auch mündlich oder stillschweigend auf eine Übertragung einigen, etwa wenn das Unternehmen die Übertragung des Autos durch Lohnsteuerabzug als Arbeitslohn behandelt.

Pkw-Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer außerhalb vom Lohnverhältnis

Das Unternehmen kann dem Geschäftsführer das Auto auch außerhalb des Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Dafür ist gesonderter Überlassungsvertrag notwendig. Eine Belastung des Verrechnungskontos des Geschäftsführers für die private Pkw-Nutzung ist stets als Entgelt für die Pkw-Nutzung anzusehen. Die Nutzung eines Dienstwagens durch geschäftsführender Gesellschafter ist nur zulässig, wenn diese durch einen Drittüberlassungs- oder Nutzungsvertrag abgedeckt ist. Eine Nutzung hingegen, die ohne eine solche Vereinbarung erfolgt oder darüber hinausgeht oder einem ausdrücklichen Verbot widerspricht, ist zumindest teilweise auf das Unternehmensverhältnis zurückzuführen. Eine solche Nutzung wird steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen.

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