Spaltung

Spaltung bedeutet, dass ein Unternehmen in zwei oder mehrere Teilbetriebe aufgeteilt wird. Das Vermögen wird dabei entweder universal oder partiell übertragen. Durch Aufspaltung und Verselbstständigung der Einheiten können Unternehmen viel schneller und flexibler entscheiden, was sie mit den einzelnen Geschäftsbereichen machen. Wichtiges Thema ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zukaufen, an die Börse bringen oder verkaufen.

Die Separierung einer Organisation in zwei oder mehrere neue Einheiten erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Durchführung, damit die Abspaltung erfolgreich ist. Zunächst müssen die Gründe festgelegt werden. Anschließend muss ein Konzept erstellt werden, das die neuen Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten detailliert beschreibt. Die Umsetzung des Konzepts erfolgt dann in enger Abstimmung mit allen Beteiligten, um sicherzustellen, dass die Spaltung reibungslos verläuft. Man unterscheidet Grundsätzlich drei verschiedene Formen der Spaltung: die Abspaltung, Aufspaltung sowie Ausgliederung.

Die drei Formen einer Spaltung

Durch Aufspaltung seines Vermögens kann ein Rechtsträger bei Auflösung seines Unternehmens dieses auf mindestens zwei andere Rechtsträger übertragen. Der Rechtsträger kann außerdem bestimmen, dass bei seinem Tod sein Vermögen auf die anderen Rechtsträger übergeht. Die Übertragung erfolgt beispielsweise durch die Gewährung von Anteilen dieser Rechtsträger an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers.

Bei einer Abspaltung können Rechtsträger einen Teil ihres Vermögens auf einen oder mehrere andere Rechtsträger übertragen. Die Übertragung kann ganz oder teilweise auf einen neuen oder bereits bestehenden Rechtsträger erfolgen. Der bisherige Rechtsträger erhält dabei Anteile an den künftigen Rechtsträgern. Die Rechtsträger müssen sich dabei jedoch an bestimmte gesetzliche Regeln halten. Zum einen müssen sie den Gläubigern eine angemessene Frist zur Stellungnahme geben. Zum anderen müssen sie sicherstellen, dass die Anteile der Gläubiger nicht gefährdet werden. Das Unternehmen muss außerdem einen Abspaltungsplan erstellen, in dem die genauen Bedingungen der Übertragung festgelegt werden. Dieser Plan muss von allen Beteiligten genehmigt werden.

Ein Rechtsträger kann einen Teil seines Vermögens auch ausgliedern und diesen an einen anderen Rechtsträger übertragen. Der ausgegliederte Teil des Vermögens kann dann vom neuen Rechtsträger wie eigenes Vermögen verwaltet werden. Allerdings ist der ursprüngliche Rechtsträger weiterhin für die Haftung des ausgegliederten Vermögens verantwortlich.

Wir sind als Steuerberatung auf das Thema Spaltung spezialisiert – Jetzt kostenfrei anfragen!

Kostenfreie Beratungsanfrage

    Weitere Informationne zur Bearbeitung der Anfrage