Eine Form der Werbung stellen Sponsoring-Maßnahmen dar. Hierbei werden unternehmerische Ziele mit einem personenbezogenen oder öffentlichen Interesse verknüpft.
Sponsoring versus Spenden – Implikationen
Grundsätzlich unterscheidet man im Steuerrecht drei verschiedene Formen von Sponsoring:
- Sportsponsoring
- Kultursponsoring
- Soziosponsoring
Die Aufwendungen eines Unternehmens für die Sponsoring-Maßnahmen können zu
- Spenden
- Betriebsausgaben
- oder steuerlich nicht abzugsfähigen Belastungen
führen. Erzielt der Sponsor für sein Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zählen die Aufwendungen zu den Betriebsausgaben. Dabei spielt die Angemessenheit der Aufwendungen eine große Rolle und sollte im Verhältnis Aufwand und möglichen Ertrag stehen, damit es zu keinem krassen Missverhältnis kommt.
Spenden liegen dagegen vor, wenn die Leistung und damit die Aufwendung freiwillig erbracht werden und ihr keine Gegenleistung gegenüber steht. Zählen die Sponsoring-Ausgaben weder zu den Spenden noch zu den Betriebsausgaben liegen nicht abziehbare Aufwendungen vor.
Mögliche Sponsoring-Maßnahmen
Die Sponsoring-Maßnahmen beziehen sich immer auf gemeinnützige Bereiche wie etwa Sport, Kultur, Kunst, Soziales, Umwelt- und Denkmalschutz. Die häufigste Art des Sponsorings stellt das Sportsponsoring dar. Gerade kleinere Mannschaften erhalten oftmals Unterstützung von Ortsansässigen Firmen zum Kauf von neuen Trikots oder sonstiger Sportausrüstung. Grund hierfür bildet zum einen das hohe Sportinteresse der Bevölkerung und zum anderen die breite Akzeptanz. Beide Punkte bilden eine ausgezeichnete Basis für ökonomische Ziele des Sponsors.
Das Sportsponsoring bietet dem Unternehmer die Möglichkeit beispielsweise bei Sportveranstaltungen den Namen, die zugehörige Firma und das Logo in Szene zu setzen:
- Sportausrüstung und –kleidung
- Mannschaftsfahrtzeug
- Eintrittskarten und Plakaten
- Bandenwerbung
- Programmheft bzw. Stadionzeitung
- Lautsprecherdurchsagen
- Offizieller Ausrüster der Wettkämpfe
Zudem werden beim Sponsoring ab und an die Nutzung von Namen, Bildern oder Stimmen von einzelnen prominenten Sportlern eingeräumt.
Die ökonomische Zielsetzung steht bei anderen Sponsoring-Arten demnach weniger im Vordergrund. Der Unternehmer verfolgt mit Kultur-, Kunst-, Umwelt- oder Wissenschaftssponsoring vielmehr allgemeine Kommunikationsziele. Diese sollen vorwiegend das Unternehmensimage verbessern, pflegen und ausbauen. Daneben kann dadurch der Bekanntheitsgrad von einzelnen Produkten bzw. der ganzen Markte gesteigert werden. Schwer erreichbare Zielgruppen lassen sich dadurch besser ansprechen.
In der heutigen Zeit taucht zudem eine weitere und eher umstrittene Sponsoring-Art auf. Hierbei handelt es sich um das Engagement von Unternehmen in öffentlichen Einrichtungen. Hierunter fallen zum Beispiel die Bereitstellung eines schnellen Internets oder kostenlose Laptops an Schulen.
Wir sind als Steuerberatung auf das Thema Sponsoring spezialisiert – Jetzt kostenfrei anfragen!