Steuer

Steuer und Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle eines modernen Staates und das wichtigste Instrument zur Finanzierung seines Territorialgebietes und anderer (supranationaler) Aufgaben.

Aufgrund der finanziellen Belastung aller Bürgerinnen und Bürger und der komplexen Steuergesetzgebung sind Steuern und Abgaben ein politisches und gesellschaftliches Dauerthema. Eine Steuer ist eine Barzahlung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts von allen steuerpflichtigen Personen – einschließlich natürlicher und juristischer Personen – einzieht, um Einkünfte zu erzielen. Steuern sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die von jeder Person, die die Voraussetzungen der Steuerpflicht erfüllt, zur Deckung des allgemeinen Vermögensbedarfs zu entrichten sind, wobei die Erzielung von Einkünften zumindest Nebenzweck sein soll. Gebühren und Beiträge hingegen sind aufgabenbezogen und zweckgebunden.

Grundsätze der Besteuerung

Die Grundsätze der Besteuerung wurden im 18. Jahrhundert vom Ökonomen Adam Smith aufgestellt und gelten heute noch. Diese Grundsätze sind:

1. Gerechtigkeit: Diese wiederum impliziert folgende Prinzipien:

  • Das Willkürverbot: Der Gleichbehandlungsgrundsatz zwingt den Gesetzgeber, das Willkürverbot zu beachten, wonach Menschen nicht willkürlich ungleich behandelt werden dürfen. Dabei gilt, dass unter Willkür das Fehlen ausreichender, angemessener Gründe für eine Ungleichbehandlung zu verstehen ist.
  • Gleichmäßigkeitsgrundsatz: Der Grundsatz der einheitlichen Besteuerung ergibt sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz, der sich auch aus den Grundrechten ergibt. Wird ein Vermögensvorteil nicht allen Berechtigten auferlegt, handelt es sich nicht um eine Besteuerung.
  • Zur einheitlichen Besteuerung gehört nicht nur ein materielles und formelles Steuerrecht, das diesen Grundsatz beachtet, sondern vor allem die einheitliche und willkürliche Anwendung dieses Rechts durch Verwaltung und Gerichte. Insbesondere darf kein Vollzugsdefizit vorliegen.

2. Ergiebigkeit der Besteuerung:

Der Hauptzweck der Steuererhebung ist die Generierung von Einnahmen, daher sollte sie effektiv und produktiv sein. Der administrative Aufwand darf nicht zu hoch sein. Idealerweise sind Steuern so ausgestaltet, dass sie flexibel auf Veränderungen der Wirtschaft reagieren. Bestes Beispiel hierfür sind die Einkommensteuern, denn steigende Einnahmen durch die Wirtschaft führen automatisch zu steigenden Steuereinnahmen. Ein Gegenbeispiel sind reale S., die an das Vermögen gekoppelt sind und daher unabhängig von der Wirtschaft erhoben werden.

3. Unmerklichkeit: Der Bürger sollte im Idealfall nichts von der Besteuerung merken. Sie sollte den Bürger nicht „erdrücken“.

4. Praktikabilität der Steuer: Transparenz, Bestimmtheit und Einfachheit sind hier die Maximen.

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