Steuerbarkeit

Bei der Steuerbarkeit unterscheidet man zwischen steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätzen. Steuerbare Umsätze sind zum Beispiel nach dem Umsatzsteuergesetz, § 1 Abs. 1 UStG definiert. Ein steuerbarer Umsatz liegt dann vor, wenn ein Unternehmen Leistungen im Inland gegen Entgeld erbringt. Und hier dann auch keine Befreiungsvorschrift, wie die Kleinunternehmerregelung greift. Wobei das nur eine der verschiedenen Befreiungsvorschriften im Umsatzsteuergesetz ist. Weitere Befreiungsvorschriften sind unter anderem im §§ 4, 4b und 5 UStG zu finden.

Steuerbarkeit- Implikationen

Als nicht steuerbar bezeichnet man diejenigen Einnahmen, die deshalb nicht besteuert werden, weil sie nicht unter die 7 Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes fallen. Nicht steuerbare Umsätze entstehen auch bei  Geschäften bei denen Leistungserbringer und Leistungsempfänger nicht im selben Land ansässig sind. Insgesamt gibt es fünf Merkmale, mit denen man feststellen kann, ob es sich um einen steuerbaren Umsatz handelt:

  1. Es handelt sich um eine Lieferung oder um eine Dienstleistung
  2. Es handelt es sich um einen Unternehmer
  3. Die Lieferung oder die Dienstleistung wird im Inland erbracht
  4. Die Lieferung oder die Dienstleistung erfolgt gegen Entgelt
  5. Es wird im Rahmen eines Unternehmens ausgeführt

Nur wenn alle diese fünf Punkte erfüllt sind und keine der genannten Befreiungsvorschriften greift, ist es ein steuerbarer Umsatz. Beim Punkt der Lieferung oder die Dienstleistung erfolgt gegen Entgelt, gibt es nach § 3 Abs. 1 UStG noch einen Sonderfall. Und dieser Sonderfall ist das Kommissionsgeschäft, was in vielen Branchen eine Normalität ist. Bei diesem erhält der Unternehmer ein Produkt ohne sofortige Fälligkeit von einem Entgelt. Dieses fällt erst mit dem Verkauf an. Auch in einem solchen Fall handelt es sich trotzdem um einen steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 UStG.

Die Steuerbarkeit

Ganz anders sieht es bei den Regelungen aus, wenn es sich um nicht steuerbare Umsätze handelt. Diese unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht. Beispielsweise ist das der Fall, wenn es sich um einen Verkauf durch eine Privatperson handelt. Auch liegt keine Steuerbarkeit vor, wenn ein Unternehmer Leistungen im Ausland erbringt oder wenn es sich um eine Schenkung handelt. Man spricht dabei auch von einer Leistung die nicht von einer Gegenleistung abhängig ist. Um ein paar der möglichen Fälle aus dem Umsatzsteuerrecht zu nennen, was man unter nicht steuerbaren Umsätzen verstehen kann.

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