Steuerberater Kosten

Die Steuerberater Kosten sind nicht einheitlich vorherzusagen, da es sich um eine individuelle Dienstleistung handelt und das Leistungsspektrum von der reinen Buchhaltung bis zur Steuerberatung und Unternehmensberatung geht. Umso höher der Aufwand eines Auftrags für den Steuerberater ist, desto höher sind natürlich die Kosten für den Kunden.

Festgelegte Leistungen aus der Honorarordnung

Es gibt seit dem Jahr 2012 eine gesetzlich festgelegte Honorarordnung, die sogenannte Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Mit dieser Verordnung soll ein Preiswettbewerb der Steuerberater verhindert werden. Der Gegenstandswert bei einer Steuererklärung das Einkommen, bestimmt eine Minimal- und Maximalgebühr.

Bei normalen Einkommensverhältnissen ermittelt der Steuerberater in der Regel einen Mittelwert aus Mindest- und Höchstgebühr. Ein Steuerberater kann nicht einfach die Maximalgebühr verlanfgen, denn dafür muss eine Begründung vorliegen. Die Spanne der gebühren wird in Zehntel angegeben, zum Beispiel zwischen 1/10 und 6/10. 10/10 ist die volle Gebühr. Bei einem Mittelwert würde die Gebühr bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro bei ca. 395 Euro liegen.

Die Abrechnungsgrundlage von Steuerberater Kosten

Aufgrund der Steuerberatervergütungsverordnung gibt es drei Grundlagen für die Abrechnung. Das ist zu einem die Wertgebühr, die besonders entscheidet ist bei Steuerberater Kosten. Die Einkommenssumme des Kunden ist bei der Einkommenssteuer der Gegenstandswert. Bei Selbstständigen ist es der Umsatz bzw. bei einer Einnahmenüberschussrechnung die Betriebseinnahmen.

Bei Tätigkeiten vom Steuerberater, die regelmäßig sind wie die Buchhaltung oder Lohnbuchhaltung, kann eine Pauschalvergütung vereinbart werden. Eine Pauschalvergütung ist im Voraus schriftlich zu regeln und mindestens für ein Jahr.

Die Abrechnung nach der Zeitgebühr ist sehr selten. Sie gilt nur in Ausnahmen zum Beispiel bei Prüfungen von Betrieben oder wenn der Gegenstandswert nicht zu ermitteln ist. Hier ist mit Kosten zwischen 70 und 300 Euro je Stunde zu rechnen.

Zusätzlich kann der Steuerberater Zusatzkosten abrechnen, die ihm entstehen. Das gilt für Post und Telekommunikationsdienstleistungen, Abschriften und Kopien und auf die Tätigkeit anfallende Umsatzsteuer. Der Kunde selbst kann dafür sorgen, dass die Kosten nicht zu hoch werden. Zeit ist in diesem Fall Geld und wenn der Steuerberater jedes Dokument einzelnd beschaffen muss, dauert die Steuererklärung lange. Mit allen benötigten Dokumenten vom Kunden verringern sich die Kosten.

Der Steuerberater muss in seiner Abrechnung folgende Leistungen angeben:

  • Gebühren und Auslagen
  • Gegen­stands­wert
  • angewandte Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung StBVV
  • Bezeichnung der Auslagen

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