Steuerbescheinigung

Mit der Steuerbescheinigung werden Kapitalerträge in der  Einkommensteuererklärung erklärt. Konkret ist hier ergänzend die Anlage KAP auszufüllen. Zum Nachweis der Kapitalerträge dienst die Steuerbescheinigung. Die Steuerbescheinigung ist ein Dokument, was man von der Bank oder dem Broker bekommt, über den man die Kapitalerträge erwirtschaftet. Nutzt man hier verschiedene Banken und Broker, kann es auch mehrere Steuerbescheinigungen geben.

Steuerbescheinigung – Implikationen

Die Bescheinigung hat hierbei einen klaren Aufbau, so enthält diese Angaben zur:

  • Art der Kapitalerträge und Höhe
  • Abgeführte Kapitalertragssteuer an das Finanzamt
  • Abgeführt Kirchensteuer an das Finanzamt, sofern eine Kirchenmitgliedschaft vorliegt

und ferner noch der Zeitraum, über den die Kapitalerträge erzielt worden sind. Die Bescheinigung wird oft auch als Jahressteuerbescheinigung bezeichnet.

Änderungen bei der Abgabe der Steuerbescheinigung

Seit 2009 gab es hinsichtlich der Kapitalerträge grundsätzliche Änderungen im Steuerrecht. So muss seit diesem Zeitpunkt die anfallende Kapitalertragssteuer direkt an das zuständige Finanzamt von der Bank oder dem Broker abgeführt werden. Gerade aus diesem Grund hat die Bescheinigung heute auch nicht mehr den gleichen Stellenwert.

Nicht jede Bank oder Broker gibt heute noch die Bescheinigung automatisch raus. Den unabhängig von der Notwendigkeit der Anlage KAP, ist die Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt bereits abgegolten. Aus diesem Grund ist die Bescheinigung heute auf der Grundalge vom Einkommensteuergesetz aucht nicht mehr eine Pflicht. Wenngleich sie keine Pflicht mehr ist, empiehlt sich die Anforderung und auch die Einreichung beim Finanzamt. Denn es kann auch viele Fehler geben, sei es das ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge nicht berücksichtigt wurde, eine Nichtveranlagungsbescheinigung in Anspruch genommen wurde aufgrund niedriger Einkünfte oder ein falscher Steuersatz zur Anwendung kommt.

Das kann gerade dann gelten, wenn das Einkommen niedriger ist, als die Kapitaleinkünfte. Oder beispielsweise eine Kirchenmitgliedschaft berücksichtigt wird, obwohl diese nicht mehr besteht. Je nach Fall kann es hier nach Vorlage, eine günstigere Besteuerung kommen. Die sich dann mit einer Erstattung bemerkbar machen kann. Aus diesem Grund wird die Einholung der Bescheinigung, auch wenn es keine Pflicht gibt, nicht verzichten.

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