Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Eine Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb können Selbstständige und Unternehmer im Rahmen der  Rechtsgrundlage  §35 Einkommensteuergesetz in Anspruch nehmen. Die Ermäßigung orientiert sich hier am individuellen Gewerbesteuer-Messbetrag vom Unternehmen. Die Höhe der Steuerermäßigung erfolgt hierbei um das Vierfache. Um die Steuerermäßigung als Selbstständiger und Unternehmer in Anspruch nehmen zu können, muss man diese in der Einkommensteuererklärung erklären.

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Das Ziel, das mit dieser Ermäßigung verfolgt wird, ist eine Reduzierung der Steuerbelastung. Schließlich trägt der Steuerpflichtige bei der Veranlagung zur Gewerbesteuer, sowohl die Gewerbesteuer auf die Gewinne aus der gewerblichen Tätigkeit, versteuert aber auch die Gewinne mit der Einkommensteuer. Das ist eine doppelte Belastung bei der Besteuerung von Unternehmern, die durch die Ermäßigung verhindert werden kann.

Möchte man die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb in Anspruch nehmen, gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist man ist der Inhaber vom Gewerbebetrieb. Neben dieser Möglichkeit für die Inanspruchnahme, ist das auch möglich wenn man Mitunternehmer ist. Die Höhe der Steuerermäßigung mit dem vierfachen ist immer gleich, hier gibt es keine Unterschiede. Maßgebend bei der Berücksichtigung der Ermäßigung ist ausschließlich der Gewinn und Gewinnanteile bei der Gewerbesteuer, die nicht auf anderer Weise einer Steuerermäßigung unterliegen oder ausgeschlossen sind. Und auch nur in dem Umfang, wie die Gewerbesteuer tatsächlich geleistet wurde.

Ausnahmen gibt es von der Ermäßigung nur dann, wenn einer der Punkte nach §§ 34f, 34g, 35a oder nach 35c Einkommensteuergesetz greift. Hierbei handelt es sich nämlich um gesonderte Ermäßigungen bei der Besteuerung, die man in Anspruch nehmen kann. 34f beschreibt beispielsweise die Ermäßigung bei der Steuer, wenn Kinder vorhanden sind und eigener Wohnraum. Hier ist dann eine Absetzung von Kosten beim Wohnraum möglich. Man muss daher genau prüfen bei der Einkommensteuererklärung, welche der Ermäßigungen man in Anspruch nehmen möchte.

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