Ein Steuerpflichtiger wird in § 33 der Abgabenordnung definiert. Nach dieser Regelung in der Abgabenordnung obliegen einem Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt eine Vielzahl an unterschiedlichen Pflichten.
Steuerpflichtiger- Implikationen
Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat, wer eine Steuererklärung abzugeben, Sicherheit zu leisten, Bücher und Aufzeichnungen zu führen oder andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat. Man unterscheidet noch in zwei Kategorien. So gibt es nämlich den sogenannten Steuerinländer, aber auch den Steuerausländer. Letzter wird nur beschränkt besteuert. Diese Beschränkung kann sich bei den verschiedenen Steuerarten, wie Einkommens-, Körperschafts- oder aber auch Erbschaftsteuer bemerkbar machen. Die Nichterfüllung der oben genannten Steuerpflichten kann je nach Schweregrad vom Verstoß, verschiedene Maßnahmen von einem Finanzamt nach sich ziehen. Das kann von einem Zwangsgeld, über Bußgelder bis hin zur Freiheitsstrafe reichen. Gerade wenn es zu seiner Steuerstraftat kommt, wie einer Steuerhinterziehung. Was die schwerste Form der Verletzung der Steuerpflichten darstellen kann.
Steuerpflichtiger und weitere Regelungen
Steuerpflichtige nach Definition können aber auch sein, wenn es sich beispielsweise um einen gesetzlichen Vertreter, um einen Verfügungsberechtigten oder aber auch um einen Vermögensverwalter sich handelt. Von dieser Definition unabhängig, ist die Pflicht in fremder Sache Auskunft zu erteilen oder der Zugang zu einem Grundstück oder einem Geschäftsraum zu ermöglichen. Solche Pflichten nach § 33 AO, erfüllen nicht oben genannte Definition von einem Steuerpflichtigen.
Solche Pflichten können auch andere Personenkreise haben. Die Pflichten die man gegenüber dem Finanzmt hat, können aber auch entfallen. Das gilt gerade dann, wenn man beispielsweise keiner Selbstständigkeit mehr nachgeht und damit gewissen Steuerpflichten nicht mehr unterliegt. Ein kompletter Wegfall der Steuerpflicht kann es aber auch geben, wenn man sich weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhält und auch über keinen Wohnsitz mehr verfügt. Zudem man in Deutschland auch keine Einkünfte, wie aus einer Selbstständige mehr hat. Eine Steuerpflicht kann sich mit der Zeit daher auch verändern. Sei es im Umfang der Pflichten oder durch einen vollständigen Wegfall.
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