Steuerschuldner bei der Umsatzsteuer

Unternehmen sind der Steuerschuldner Umsatzsteuer, egal ob es sich dabei um Klein- oder Großunternehmen handelt. Sie müssen die Umsatzsteuer für die erbrachten Leistungen an das Finanzamt abführen. Dabei wird unterschieden zwischen Steuerschuldner bei der Umsatzsteuer und dem Steuerträger. Wie wird dies unterschieden? Und wie ist das Zusammenspiel mit dem Finanzamt? Welcher Prozentsatz muss bei der Umsatzsteuer angewendet werden?

Steuerschuldner Umsatzsteuer – Implikationen

Jedes Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, für die angebotene Ware bzw. Dienstleistungen eine Umsatzsteuer zu erheben. Diese beträgt entweder 7% oder 19% basierend auf den eingenommen Endbetrag. Es werden vom Nettobetrag 7 bzw. 19% berechnet und zum Betrag addiert. Somit ergeben der Nettobetrag zusammen mit der Umsatzsteuer den Brutto Betrag, den der Käufer zu zahlen hat. Hierbei entspricht der Satz von 7 % dem ermäßigten Steuersatz und ist für den Grundbedarf geltend. Für jeden anderen steuerpflichtigen Umsatz gelten in Deutschland die 19%.

Diese Umsatzsteuer muss an das entsprechende Finanzamt abgeführt werden. Hierfür müssen Betriebe monatlich, quartalsweise oder jährlich eine Voranmeldung der Umsatzsteuer beim Amt tätigen.

Ausnahmen von der Umsatzsteuer sind lediglich Kleinunternehmen, wenn sie den Jahresumsatz von 50.000 € nicht überschreiten. Sobald dieser Wert erreicht bzw. überschritten wird, muss der zur Anwendung kommende Steuersatz von 7% oder 19% als Umsatzsteuer auf die Waren bzw. Lieferungen erhoben werden.

Steuerschuldner und Steuerträger aus der Sicht des Finanzamts

Wenn ein Kaufvertrag mit der passenden Umsatzsteuer zwischen Käufer und Anbieter zustande kommt, spricht man aus steuerrechtlicher Sicht von Steuerträger und Steuerschuldner bei der Umsatzsteuer. Der Käufer muss die auf der Rechnung ersichtlich und korrekt berechnete Umsatzsteuer an den Verkäufer bzw. Unternehmer zahlen. Daher ist der Käufer für das Finanzamt der Träger der Umsatzsteuer.

Das Unternehmen, was die Ware bzw. Dienstleistung dem Käufer in Rechnung stellt, muss die Steuer an das Finanzamt zahlen und ist somit der Steuerschuldner bei der Umsatzsteuer. Er schuldet dem Amt sozusagen die Steuer, zu der er gesetzlich verpflichtet wird. Er muss diese korrekt dem Finanzamt melden und zu kommen lassen, aber auch dem Käufer eindeutig aufgeschlüsselt anhand einer mitgelieferten Rechnung mitteilen.
Grundsätzlich ist jedes Großunternehmen Schuldner der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer für das Finanzamt.

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