Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe IV für Firmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen verlängert. Dies gilt aber nur, soweit die Umsatzrückgänge auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Laut einer Pressemitteilung des BMWK v. 1.4.2022 können seit 01.04.2022 Anträge über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de über die berechtigten Stellen (bspw. Steuerberater) eingereicht werden....