Überbrückungshilfe IV verlängert bis Ende Juni 2022

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe IV für Firmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen verlängert. Dies gilt aber nur, soweit die Umsatzrückgänge auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Laut einer Pressemitteilung des BMWK v. 1.4.2022 können seit 01.04.2022 Anträge über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de über die berechtigten Stellen (bspw. Steuerberater) eingereicht werden....