Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Form des Schadensersatzes für die Bank, wenn die Besitzer die Immobilienfinanzierung vor dem Ablauf der vorher vereinbarten Zinsbindung kündigen. In Abhängigkeit davon, wie viel diese von dem Kredit noch tilgen müssen, kann ein Vorfälligkeitsentgelt schnell einige zehntausend Euro hoch sein. Generell ist dabei eine Kündigung innerhalb der Zinsbindungsfrist von der Bank nicht vorgesehen. Aus diesem Grund kann sie dem Kunden den Zinsverlust durch die entstehenden Vorfälligkeitszinsen in Rechnung stellen.

Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 Abs.1 BGB

Wird ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, kann eine Bank nach § 502 Abs.1 BGB eine entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung für den direkt mit der vorzeitigen Zahlung entstehenden Schaden verlangen.
Jedoch dürfen die Kunden den Kreditvertrag vorzeitig nach § 500 Abs. 2 BGB lediglich bei berechtigtem Interesse erfüllen. Dies liegt dann vor, wenn diese die Immobilie, die als Sicherheit für den Kredit dient, anderweitig nutzen möchten. Dies trifft dann zu, wenn die Besitzer die Immobilie verkaufen wollen oder sie sich mit einem zusätzlichen Darlehen absichern wollen und die bisherige Bank weigert sich, das Darlehen hierfür bereitzustellen, während ein anderes Kreditinstitut das Darlehen bereitstellen würde.

Die Bank darf dennoch für eine vorzeitige Rückzahlung eine passende Entschädigung verlangen.

Vorfälligkeitsentschädigung – kein Zahlungsanspruch

In den einzelnen Fällen steht der Bank keine Entschädigung zu. Dies ist dann der Fall, wenn der Zins über zehn Jahre fest vereinbart ist. So haben die Kunden nach dem Ablauf von zehn Jahren gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Möglichkeit, den Kredit mit einer Sechs-Monats-Frist ohne Entschädigung zu kündigen. Eine Zehn-Jahres-Frist beginnt mit jenem Tag, an dem diese das Darlehen erhalten haben. Wenn die Bank den Kredit kündigt, zum Beispiel, weil die Raten nicht mehr gezahlt werden können, darf diese ebenso keine Entschädigung vom Kunden verlangen, sondern nur die Verzugszinsen.

Wann verlangen die Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung?

In Deutschland sind bei Finanzierungen von Immobilien langfristige Zinsbindungen bekannt. Das ist für die Kreditnehmer optimal, aber ebenfalls für die Bank. So können beide Seiten über diesen Zeitraum mit den festgelegten Raten für die Rückzahlung planen.
Zahlt der Kunde den Kredit hingegen vor dem Ende der Zinsbindungsfrist zurück, entgehen der Bank dafür die Zinsen für die fehlende Zeit. Deshalb kann der Kunde den Vertrag nur unter definierten Bedingungen kündigen, und die Bank kann dann zum Ausgleich eine Vorfälligkeitsentschädigung dafür verlangen.

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