WMC begleitet Sie mit herausragendem steuerlichem Verständnis, langjähriger Erfahrung und Souveränität sicher durch die Betriebsprüfung (AO §193). Generell gibt es verschiedene Typen von Betriebsprüfungen. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Unternehmen seine Steuern im Prüfungszeitraum ordnungsgemäß in korrekter Höhe gezahlt hat. Die Betriebsprüfung kann vom Finanzamt oder der Deutsche Rentenversicherung initiiert werden. Eine weitere unterschätzte Behörde ist die Bundeszollverwaltung, die bezüglich   Branntweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Energiesteuer, Biersteuer, Luftverkehrsteuer,  Kernbrennstoffsteuer und Kfz-Steuer prüfen kann.

Neben der angekündigten Außenprüfung und unangekündigten Nachschau, kann aber auch die Steuerfahndung bei Ihnen im Unternehmen eine umfassende steuerliche Untersuchung durchführen. Generell gelten für die Durchführung einer Außenprüfung durch das Finanzamt besondere Vorschriften des Bundesministeriums für Finanzen (Betriebsprüfungsordnung).

Betriebsprüfung – Leistungen

Bei Betriebsprüfungen gilt es bestimmte Verhaltensmustern zu vermeiden und den Steuerberater hinzuzuziehen. Denn eine vom zuständigen Finanzamt angeordnete Gesamtkontrolle aller steuerlich relevanten Sachverhalte kann zu erheblichen steuerlichen Nachzahlungen führen.

  • Prüfung, ob die Finanzbehörde bei dem geplanten Betriebsprüfungsumfang, -zeitpunkt und -zeitraum ihr gesetzlich zustehendes Ermessen überschreitet
  • Sichten, prüfen und vorbereiten aller relevanten Steuer-Unterlagen
  • Steuerrechtliche Begleitung der Betriebsprüfung in unseren Kanzleiräumen oder in Ihren Geschäftsräumen
  • Beantwortung der Rückfragen des Prüfers
  • Statusmeldungen zum Stand der Prüfung
  • Begleitung bei der Abschlussbesprechung
  • Analyse Prüfbericht und Besprechung möglicher Konsequenzen.
  • Vertretung bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide und Klagen vor den Finanzgerichten
  • Außergerichtliche Verhandlung mit den Finanzbehörden betreffend Feststellungen der Betriebsprüfung und/oder Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden
  • Vertretung im Steuerstrafrecht und bei Selbstanzeigen beim Vorwurf der Steuerhinterziehung
  • Prüfung der geänderten Steuerbescheide

Das Steuerrecht sieht grundsätzlich keinen Turnus für Betriebsprüfungen vor. Die Anlässe für eine Betriebsprüfung sind oft trivial. Insofern ist eine Begleitung durch einen Steuerberater wichtig, um plausible Steuererklärungen abzugeben und Fehler in der Bilanz und Jahresabschluss zu vermeiden. Auch verspätete Abgabe und verspätete Zahlungen sind Gründe für Betriebsprüfungen. Jetzt kostenfrei anfragen!

Unsere Strategie

Wir sind stolz darauf, dass unsere Steuerberatung erstklassige Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen anbietet. Dabei sind wir bezüglich den geltenden Steuerbestimmungen immer im Bilde und entwickeln im Ergebnis passende Lösungen, für grundlegende steuerberatende Tätigkeiten ebenso wie für komplexe Themenstellungen. Ob Steuererklärung, Jahresabschluss oder die Digitalisierung der Steuerabteilung – wir unterstützen unsere Mandanten dabei, vorausschauend zu planen und ebenso zielgerichtet wie gesetzeskonform zu handeln.

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ANALYSE

Wir sind immer bestrebt, unseren Mandanten preisgünstige, professionelle und erfahrene Steuerberater in allen Arten von Steuerthemen zur Verfügung zu stellen. Am Anfang steht die fundierte Anlayse der Ausgangssituation.

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BEWERTUNG

Wir stellen Ihnen in einem zweiten Schritt kurzfristig qualifizierte und erfahrene Steuerberater:innen für die Bewertung und Ersteinschätzung der relevanten steuerlichen Themen zur Verfügung.

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LÖSUNG

Wir arbeiten  nun intensiv mit Ihnen, ihrer BUchhaltung, dem Finanzamt, den Steuerbehörden, den Gerichten an der Lösung der Themen. Dabei  können Sie sich auf unsere fundierte Expertise verlassen.

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