Die Unternehmensumwandlung hat steuerliche und betriebswirtschaftliche Implikationen. Die Gründe für die Wahl einer Unternehmensumwandlung – geregelt im Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) – liegen in unserer Kanzlei überwiegend im Bereich Unternehmensnachfolge, Eigentumsstrukturen, Steuern sparen, Haftungsbeschränkung und Erbschaftsteuerplanung und -gestaltung. Zu den Umwandlungen gehören Formwechsel, Verschmelzung, Abspaltung, Aufspaltung und Ausgliederung. Beliebt ist die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder von Gesellschaftsanteilen in Kapital- oder Personengesellschaften bspw. zur Schaffung einer Holdingstruktur. Prinzipiell können Sie mit einer passenden Unternehmensumwandlung steuerunschädlich Anpassungen der Gesellschaft im Innen- und/oder im Außenverhältnis umsetzen.

Unternehmensumwandlung – Leistungen

Die Unternehmensumwandlung muss unter steuerlichen, familiären und betriebswirtschaftliche Punkten betrachtet werden. Wir haben uns auf die Beratung zur passenden Unternehmensform spezialisiert:

  • Strategie zur Umwandlung (Gestaltung von Rechtsformwahl, Rechtsformwechsel und Umstrukturierung)
  • Beratung bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen und Vermögensübertragungen
  • Klärung der Voraussetzung einer steuerneutralen Umwandlung
  • Berechnung der Auswirkungen der Unternehmensumwandlung (Steuerersparnis, Erbschaftsteuerplanung und -gestaltung, Optimierungsstrukturen)
  • Antrag auf verbindliche Auskunft des Finanzamts
  • Umsetzung Umwandlung (steuerlich und betriebswirtschaftlich, Erstellung der erforderlichen Bilanzen und Zwischenbilanzen)
  • Gesellschaftlich bzw. steuerlich erforderliche Bewertungen
  • Antrag auf Buchwertfortführung
  • Nachweispflichten
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen auf der Basis von Umwandlungen

Unternehmensumwandlung – Vorteile/ Nachteile

Generell ergibt sich durch die Unternehmensumwandlung die Gelegenheit zur Anpassung an veränderte Verhältnisse und die Wahl einer optimalen Unternehmensstruktur bzw. Rechtsform. Da Unternehmen und Anforderungen sich im Laufe der Zeit ändern wird die Unternehmensumwandlung nach dem Umwandlungssteuergesetz und Einzelsteuergesetzen jeden Unternehmer irgendwann einmal betreffen. Zudem hat man dadurch die Möglichkeit eines kontinuitätswahrenden Rechtskleid-Wechsels im Rahmen einer Sanierung, Kapitalbeschaffung, Anpassung an technologische Neuerungen und neue Märkte oder der Veräußerung des Unternehmens oder Unternehmensteilen bspw. im Rahmen einer Auseinandersetzung auf Grund familiärer Begebenheiten oder Unternehmensnachfolge

Natürlich sind im Rahmen der Unternehmensumwandlung die Veränderung der Rechte und Pflichten weniger williger Gesellschafter und auch die Rechte der Gläubiger und Arbeitnehmer zu beachten. Auch ergeben sich oft Haftungsänderungen für Dritte, die in die Entscheidung einfließen müssen. Wesentlich sind aber die Steuerrisiken bei Liquidation mit Neugründung.

Die Unternehmensumwandlung begründet steuerlich veräußerungsgleiche Vorgänge. Das führt dazu, dass grundsätzlich die Gewinne in Höhe der Differenz zwischen dem gemeinen Wert der übertragenen Wirtschaftsgüter (z.B. der eingebrachten Gesellschaftsanteile) und dem Buchwert erfolgt. Hier besteht das erhebliche Risiko einer hohen Steuerbelastung, sofern nicht spezielle steuerliche Regelungen im Vorfeld betrachtet werden, denn das Umwandlungssteuergesetz ermöglicht Umwandlungen auf Antrag steuerneutral zu erhalten. Jetzt kostenfrei anfragen!

Unsere Strategie

Wir sind stolz darauf, dass unsere Steuerberatung erstklassige Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen anbietet. Dabei sind wir bezüglich den geltenden Steuerbestimmungen immer im Bilde und entwickeln im Ergebnis passende Lösungen, für grundlegende steuerberatende Tätigkeiten ebenso wie für komplexe Themenstellungen. Ob Steuererklärung, Jahresabschluss oder die Digitalisierung der Steuerabteilung – wir unterstützen unsere Mandanten dabei, vorausschauend zu planen und ebenso zielgerichtet wie gesetzeskonform zu handeln.

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ANALYSE

Wir sind immer bestrebt, unseren Mandanten preisgünstige, professionelle und erfahrene Steuerberater in allen Arten von Steuerthemen zur Verfügung zu stellen. Am Anfang steht die fundierte Anlayse der Ausgangssituation.

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BEWERTUNG

Wir stellen Ihnen in einem zweiten Schritt kurzfristig qualifizierte und erfahrene Steuerberater:innen für die Bewertung und Ersteinschätzung der relevanten steuerlichen Themen zur Verfügung.

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LÖSUNG

Wir arbeiten  nun intensiv mit Ihnen, ihrer BUchhaltung, dem Finanzamt, den Steuerbehörden, den Gerichten an der Lösung der Themen. Dabei  können Sie sich auf unsere fundierte Expertise verlassen.

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