Die Corona Soforthilfen als Absicherungsinstrument werden bis Ende Juni 2022 verlängert. Damit werden Unternehmen im Zuge der Corona-Pandemie seit 2020 mit Zuschüssen unterstützt. Bei den Anträgen auf Corona-Hilfen wirkt WMC als „prüfende Dritte“ mit. Unsere Grundlage für die Beantragung, ist der Zugriff auf eine vollständige und umfassende Buchhaltung in den relevanten Zeiträumen 2019-2022.

Aktuell ist die Verunsicherung bei den beteiligten Parteien groß, da der Antragsprozess und die Auslegung der Förderbestimmungen selbst für fachlich versierte Dritte schwierig ist Generell ergibt sich für uns als Steuerberater der Spagat als Interessenvertreter der Mandanten die zustehenden Corona-Hilfen möglichst umfassend abzurufen und Auslegungsspielräume zugunsten der Mandanten zu berücksichtigen. Da die Förderbedingungen des Bundeswirtschaftsministerium – geregelt in so genannten FAQ –nahezu wöchentlich aktualisiert bzw. präzisiert werden, ist eine Planung für den Mandanten extrem schwierig. Und selbst nach den Präzisierungen bei der Bemessung der für die Höhe der Corona-Hilfszahlungen relevanten Parameter (Umsatzrückgang; Fixkosten) bleiben weiter Bewertungsspielräume.

Grundlegende Corona Soforthilfen Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein Corona-bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent. Auch die umfassenden förderfähigen Fixkosten bleiben unverändert. Prinzipiell können Kosten für laufenden Ausgaben wie Miete, Pacht, Versicherungen, Zinsaufwendungen für Kredite und Ausgaben für betriebsnotwendige Instandhaltung, Hygiene usw. geltend gemacht werden.

Corona Soforthilfen – Leistungen

Prinzipiell nimmt die Bearbeitung und Einreichung von Fördermittel-Anträgen bei Corona Soforthilfen viel Zeit in Anspruch, da die klassische BWA hier nicht ausreicht. Einzelpositionen aus der Buchhaltung müssen extrahiert, geprüft, händisch den verschiedenen Förderparagrafen zugeordnet und in individuellen Berechnungsschemata aufbereitet werden. Unsere Leistungen sind:

  • Corona Soforthilfe Antragsverfahren (Abschlagszahlung, Schlussabrechnung)
  • Aufbereitung der Unterlagen nach einem von uns geprüften Schema
  • Unterstützung bei Rückfragen der Förderstelle

Sollten Sie Corona Soforthilfe Leistungen planen, sprechen Sie vorher mit uns, damit keine Fehler passieren. Jetzt kostenfrei anfragen!

Unsere Strategie

Wir sind stolz darauf, dass unsere Steuerberatung erstklassige Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen anbietet. Dabei sind wir bezüglich den geltenden Steuerbestimmungen immer im Bilde und entwickeln im Ergebnis passende Lösungen, für grundlegende steuerberatende Tätigkeiten ebenso wie für komplexe Themenstellungen. Ob Steuererklärung, Jahresabschluss oder die Digitalisierung der Steuerabteilung – wir unterstützen unsere Mandanten dabei, vorausschauend zu planen und ebenso zielgerichtet wie gesetzeskonform zu handeln.

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ANALYSE

Wir sind immer bestrebt, unseren Mandanten preisgünstige, professionelle und erfahrene Steuerberater in allen Arten von Steuerthemen zur Verfügung zu stellen. Am Anfang steht die fundierte Anlayse der Ausgangssituation.

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BEWERTUNG

Wir stellen Ihnen in einem zweiten Schritt kurzfristig qualifizierte und erfahrene Steuerberater:innen für die Bewertung und Ersteinschätzung der relevanten steuerlichen Themen zur Verfügung.

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LÖSUNG

Wir arbeiten  nun intensiv mit Ihnen, ihrer BUchhaltung, dem Finanzamt, den Steuerbehörden, den Gerichten an der Lösung der Themen. Dabei  können Sie sich auf unsere fundierte Expertise verlassen.

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