Steuerberatung Freiberufler

Die Steuerberatung Freiberufler wird von über 1,4 Millionen Freiberuflern in Deutschland in Anspruch genommen. Ob Architekt, Arzt oder Ingenieur, wenn Sie wissenschaftlich, medizinisch, künstlerisch arbeiten, dann haben Sie besondere Anforderungen an Ihren Steuerberater. Die steuerliche Abgrenzung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden ist ein wichtiges Thema und muss korrekt vorgenommen werden, um für Freiberufler geltende steuerlichen Besonderheiten (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Bilanzierung, Rentenverssícherung) nutzen zu können. Ein wichtiges Kriterium ist der akademische Abschluss eine besondere berufliche Vorbildung. Um vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt zu werden, müssen Freiberufler Ihre Arbeit selbstständig, persönlich und fachlich unabhängig ausüben. Ihre persönliche Mitwirkung ist also zwingend erforderlich. Das schließt nicht aus, dass Sie auch qualifizierte Mitarbeiter beschäftigen und den Status Freiberufler behalten.

Steuerberatung Freiberufler – Leistungen

Sie sind Freiberufler und auf der Suche nach einer Steuerberatung Freiberufler? Wir verstehen die speziellen Anforderungen von Freiberuflern und beraten Sie bei der Absicherung privater/betrieblicher Risiken, Erstellung Businessplan, KfZ, Steuervorauszahlungen, steuerliche Optimierung, Einnahmenüberschussrechnung, Einkommensteuererklärung, USt-ID, ZM und Künstlersozialklasse. Jetzt qualifiziert beraten lassen.

Steuerberatung Freiberufler und Rentenversicherung

Viele Freiberufler sind von der Rentenversicherungspflicht befreit und können freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Für einige Freiberuflergruppen gibt es Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk Zu den kammerpflichtigen Berufe zählen.:

    • Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater
    • Ärzte, selbstständige Architekten

Steuerberatung Freiberufler und Steuerrechtliche Einordnung

Die steuerrechtliche Definition zu den Freiberuflern ist im §18 des Einkommensteuergesetzes nachzulesen:

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen“.

    • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten
    • Ingenieurwissenschaftliche Berufe: Ingenieure, Vermessungsingenieure, Architekten, Handelschemiker
    • Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
    • Medienberufe: Journalisten, Dolmetscher

Viele Freiberufler denken darüber nach, zusätzlich Produkte, wenn auch nur in geringen Mengen, zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit „hinzu zu nehmen“. Hier drohen aber bei Überschreitung der Bagatellgrenzen signifikante Änderung ihrer freiberuflichen Einkünfte. Und Achtung: Die tatsächliche Überprüfung des Staus Freiberufler durch das Finanzamt erfolgt in vielen Fällen ggf. erst Jahre später, wenn z.B. eine Betriebsprüfung stattfindet. Dann kann es zu erheblichen Gewerbesteuernachforderungen kommen, sofern das Finanzamt die Tätigkeit nachträglich als gewerbliche Tätigkeit einstuft.  Jetzt kostenfrei anfragen!

Wichtige Bausteine

Die besten Möglichkeiten für Familienunternehmen, große & kleine GmbHs, Startups und KMU

Steuergestaltung

Digitalisierung von Rechnungen und Belegen per Scanner, automatisierung der Buchungen udn Übertragung zu DATEV.

Digitale Buchaltung

Unsere Strategie

Wir sind stolz darauf, dass unsere Steuerberatung erstklassige Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen anbietet. Dabei sind wir bezüglich den geltenden Steuerbestimmungen immer im Bilde und entwickeln im Ergebnis passende Lösungen, für grundlegende steuerberatende Tätigkeiten ebenso wie für komplexe Themenstellungen. Ob Steuererklärung, Jahresabschluss oder die Digitalisierung der Steuerabteilung – wir unterstützen unsere Mandanten dabei, vorausschauend zu planen und ebenso zielgerichtet wie gesetzeskonform zu handeln.

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ANALYSE

Wir sind immer bestrebt, unseren Mandanten preisgünstige, professionelle und erfahrene Steuerberater in allen Arten von Steuerthemen zur Verfügung zu stellen. Am Anfang steht die fundierte Anlayse der Ausgangssituation.

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BEWERTUNG

Wir stellen Ihnen in einem zweiten Schritt kurzfristig qualifizierte und erfahrene Steuerberater:innen für die Bewertung und Ersteinschätzung der relevanten steuerlichen Themen zur Verfügung.

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LÖSUNG

Wir arbeiten  nun intensiv mit Ihnen, ihrer BUchhaltung, dem Finanzamt, den Steuerbehörden, den Gerichten an der Lösung der Themen. Dabei  können Sie sich auf unsere fundierte Expertise verlassen.

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