Jeder, der seinen Arbeitsplatz wegen einer Kündigung verliert, der hat manchmal einen Anspruch auf eine Abfindung. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein Abfindungsanspruch in einem entsprechenden Sozialplan oder einem Tarifvertrag festgeschrieben ist. Im Normalfall ist es allerdings so, dass kein Abfindungsanspruch besteht. Viele Abfindungen werden jedoch „freiwillig“ gezahlt. Die Grundlage für solche frei ausgehandelten Abfindungen ist die besondere Befürchtung von Arbeitgebern, dass sie mit einer Kündigung oder mit einem auslaufenden befristeten Vertrag vor Gericht gar nicht durchkommen. Das würde sie dann mit weiteren Lohnkosten belasten. Würde es in Deutschland keinen Kündigungsschutz geben und keinerlei gesetzliche Schranken für eine Befristung von Arbeitsverträgen, dann würden die Arbeitgeber nur in seltenen Fällen Abfindungen bezahlen. Will man die Sache kaufmännisch betrachten, so ist eine Abfindung ein einfaches Tauschgeschäft. Der Arbeitnehmer kann den rechtlichen Bestandsschutz verkaufen, unter dem dessen Arbeitsverhältnis steht und das gegen eine Abfindungszahlung. Die Abfindung ist für den Arbeitgeber der Preis für eine rechtssichere und rasche, damit einhergehend kostengünstige und kalkulierbare Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ist ein Arbeitnehmer nur kurze Zeit beschäftigt, wie etwa bei einer Kündigung nach sechs Monaten Arbeit, so sind Abfindungen praktisch meist kein Thema.
Abfindungen – Berechnungen
Eine Abfindung ist in der Höhe von einem halben bis vollem Bruttomonatsgehalt für jedes Jahr der Beschäftigung „angemessen“. Mit dieser Berechnung hat man eine sinnvolle Kalkulationsgrundlage für eine entsprechende Abfindung. Die Höhe von einer Abfindung ist meistens das Ergebnis von einer mehr oder weniger langen geschickt geführten Verhandlung vom dem Arbeitgeber.
Die Abfindung hängt von vielen Faktoren ab. Es gehören dazu vor allem die Sach- und Rechtslage, wie etwa die Frage nach ausreichenden Kündigungsgründen. Wurden sonstige Voraussetzungen eingehalten? Ist es möglich dies alles auch zu beweisen? Es hängt auch an der Beschäftigungsdauer und den Folgen des Arbeitsplatzverlustes für den beschäftigten Arbeitnehmer und an der Dauer des Verfahrens sowie am Verhandlungsgeschick der beteiligten Parteien und ihrer Anwälte und sonstigen Vertreter.
Je besser die Aussichten eines Arbeitnehmers sind, einen eventuellen Gerichtsprozess zu gewinnen und je größer die Zweifel an der Wirksamkeit einer Kündigung sind, desto größer ist die Abfindung. Ist die Wahrscheinlichkeit der Wirksamkeit einer Kündigung größer, desto geringer ist die Abfindung.
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