Abgabefristen von Steuererklärungen

Geht es um die Einreichung einer Steuererklärung, so gelten hier Abgabefristen Steuererklärungen. Grundsätzlich gibt es bei Steuererklärungen nicht eine Abgabefrist, vielmehr kommt es darauf an. So spielt eine Rolle, ob man freiwillig Steuern erklären möchte, oder ob man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist. Die meiste Zeit bei den Abgabefristen Steuererklärungen hat man bei der freiwilligen Steuererklärung. Hier kann man sich bis zu vier Jahre Zeit lassen. Abgabedatum ist hier immer der 31.12 eines Kalenderjahres.

Unterschiede bei Abgabefristen Steuererklärungen

Ganz anders sind die Abgabefristen Steuererklärungen, wenn man verpflichtet ist. Hier muss die Steuererklärung jährlich, immer zum 31.07 eines Jahres eingereicht werden. Eine Ausnahme von diesem Datum gibt es nur, wenn entweder die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt wird oder man eine Fristverlängerung beantragt hat. Mit einer Fristverlängerung, die man schriftlich und frühzeitig beim Finanzamt beantragen muss, hat man also mehr Zeit. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt, so verlängert sich die Abgabefrist auf den 28.02 des Folgejahr.

Folgen der Fristüberschreitung

Die rechtzeitige Abgabe bei der Steuererklärung ist sehr wichtig. Verpasst man die Frist bei einer freiwilligen Steuererklärung, so hat diese Steuererklärung keine Gültigkeit mehr. Ganz anders sieht es aus, wenn man zur Steuererklärung verpflichtet ist. Verpasst man hier die Abgabefrist, bekommt man vom Finanzamt eine Mahnung. Kommt man dann auch weiterhin seiner Pflicht nicht nach, können Zwangsgelder erhoben werden. Diese Zwangsgelder können auch durch Pfändungen vollstreckt werden. Und letztlich ist auch eine Steuerschätzung durch das Finanzamt möglich. Wie damit deutlich wird, die Abgabefristen Steuererklärungen sollte man auf gar keinen Fall als Steuerpflichtiger verpassen.

Darauf kommt es bei der Abgabefrist an

Unterschiedliche Abgabefristen gibt es bei Steuererklärungen, das wurde deutlich. Doch gerade wenn ein Datum wie der 31.12 oder der 31.07 genannt wird, so muss dabei ein Punkt beachtet werden. Es reicht zur Fristwahrung nicht aus, wenn man erst am 31.12 per Post die Steuererklärung an das Finanzamt sendet. Maßgeblich bei diesen Fristen ist, damit zum jeweiligen Datum die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein muss. Nur dann ist die Frist für die Steuererklärung gewahrt.

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