Investitionsabzugsbeträge nach §7g EStG

Kleine und mittlere Unternehmen können vor der Herstellung oder der Anschaffung eines Wirtschaftsguts, Investitionsabzugsbeträge nach 7g EStG bis zu 40 Prozent von den geplanten Herstellungs- oder Anschaffungskosten abziehen.

Investitionsabzugsbeträge nach 7g EStG – Implikationen

Positiv in schrwierigen Zeiten, wenn Steuerpflichtige für die zukünftige Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter eine Rücklage bilden können. Der Zeitraum für die Investitionsabzugsbeträge nach 7g EStG beträgt generell drei Jahre. Die Voraussetzungen sind, dass der Investitionsabzugsbetrag 200.000 Euro nicht übersteigen darf und, dass es sich um einen kleinen oder mittleren Betrieb handeln muss. Bei Freiberuflern darf der erzielte Gewinn nicht höher als 100.000 Euro sein, in der Landwirtschaft darf dieser nicht höher als 125.000 und bei Gewerbetreibenden darf der Gewinn nicht höher als 235.000 Euro ausfallen.

Die Regelung der Investitionsabzugsbeträge nach 7g EStG soll die Investitionsfähigkeit speziell mittlerer und kleiner Unternehmen erhöhen. Diese gestattet diesen Betrieben einerseits die Vorverlagerung von Potenzial zur Abschreibung in einem Wirtschaftsjahr vor der Herstellung oder der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes. Wenn dabei die Steuersätze in den jeweiligen Jahren gleich ausfallen, findet auf diese Art und Weise eine Stundung der Steuer statt und es ergeben sich Liquiditäts- und Zinsvorteile. Wenn der Unternehmer für die folgenden Jahre einen niedrigeren Gewinn erwartet, so kann es wegen des progressiven Steuersatzes außer dem zugleich ebenfalls noch zu einer Verminderung der Steuerlast kommen. Andererseits sieht § 7g EStG für mittlere und kleine Unternehmen spezielle Möglichkeiten der Sonderabschreibung vor.

Die Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen

Die Inanspruchnahme der Investitionsabzugsbeträge nach 7g EStG bietet Freiberuflern und kleineren Unternehmen die Möglichkeit, eine geplante Anschaffung der beweglichen Wirtschaftsgüter teils aus der investitionsbedingten Ersparnis der Steuern zu finanzieren. Zudem kann es durch eine optimierte Gestaltung unter der Nutzung der jährlich aufgrund von Schwankungen des Gewinns abweichenden Grenzsteuersätze sowie der Beanspruchung von Sonderabschreibungen zu einer separaten Ersparnis der Steuer kommen.

Der Investitionsabzugsbetrag gestattet zugleich die gewinnmindernde Beachtung eines Aufwandes, welcher noch nicht erfolgt ist, dies erfolgt zum Zwecke der Minderung der Steuer. Dies generell bereits ein Novum und verschafft einem Unternehmen besondere Liquiditätsvorteile.
Nach der Investition wird der Abzugsbetrag mit den anzusetzenden Aufwendungen verrechnet (vereinfacht dargestellt), sodass im Ergebnis durch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages keine höheren Aufwendungen geltend gemacht werden können, als ohne Inanspruchnahme der Förderung. Der entscheidende Vorteil ist, dass es erst zu einer Steuerersparnis und anschließend zu dem geplanten Aufwand kommt.

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