Durch die Bildung von Rückstellungen können Verbindlichkeiten oder andere Transaktionen, die mit ausreichender Sicherheit zu einer zukünftigen Zahlungsverpflichtung führen, die Steuerlast senken. Aber Vorsicht, da weniger Steuern, aber auch wenger Gewinne bedeutet und dies iInfluss auf die Kreditwürdigkeit udn Bonität haben kann.
Rückstellungen nach § 5 Abs. 2a EStG
Die Notwendigkeit von Rückstellungen ergibt sich aus dem Grundsatz der Vorsicht und Periodenabgrenzung. Verluste müssen bereits dann erfolgsmindernd ausgewiesen werden, wenn sie sich mit genügend großer Wahrscheinlichkeit abzeichnen. Verluste sind hier als Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu verstehen, die es in der Zukunft leisten hat. Nach kaufmännischer Logik werden sogenannte „drohende Verluste“ nie geplant, sondern sie entstehen im Nachhinein, ungewollt und sind von der Unternehmung durch keinerlei Maßnahmen zu verhindern, ohne dass dadurch nicht andere Verpflichtungen in mindestens gleich großer Höhe entstehen würden.
Freiwillig eingegangenes Vertragsrisiko gehört zum Geschäftsalltag, auch wenn aus einzelnen Verträgen nicht mehr das zu erwarten ist, was sich ursprünglich erhofft hat. Eine Rückstellung soll in der Periodenabgrenzung bei dieser Geschäftsverfälle gebildet werden, aus denen »Risiken« für das Unternehmen drohen.
Rückstellungen sind unsichere, aber wahrscheinliche Nutzenabgänge ohne Gegenleistung. Hier entsteht eine sogenannte Passivierungspflicht, also die Pflicht zur Bildung einer Rückstellung. Zu beachten ist, dass der Auslöser der erwarteten Kosten im aktuellen Geschäftsjahr liegen muss. Eine Unterteilung in verschiedene Rückstellungsklassen ist überflüssig. Für eine Rückstellung ist nur von Bedeutung, dass diese durch eine unsichere, aber wahrscheinliche Verpflichtung ohne Gegenleistung begründet wird. Demnach geht es bei der Rückstellungsbewertung darum, einen einzigen, bestmöglichen Wert für die künftige Verpflichtung zu finden, dies im Wissen, dass dieser nur zufälligerweise den künftigen Gegebenheiten entspricht. Im Rechnungswesen funktioniert die Rückstellung in drei verschiedenen Möglichkeiten.
Da Rückstellungen der Begleichung zukünftiger Forderungen dienen, zählen sie in der Bilanz zum Fremdkapital. Verkürzt kann man bei Rückstellungen also von Fremdfinanzierung sprechen.
Wenn die Rückstellung höher ist als die tatsächliche Ausgabe (Anschaffungswertprinzip), wird für die Differenz das Konto Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen genommen. Wenn die Rückstellung niedriger ist als die tatsächliche Ausgabe (Niederstwertprinzip), wird das Konto periodenfremde Aufwendungen verwendet. Falls die Prognose richtig war und die Beträge nicht voneinander abweichen, dann sind auch keine weiteren Konten beteiligt (Imparitätsprinzip).
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