Steuerermäßigungen

Unter einer Steuerermäßigung versteht man die Verringerung einer Steuerschuld bei einer Steuerart.

Steuerermäßigung- Implikationen

Steuerermäßigungen gibt es bei einer Vielzahl an unterschiedlichen Steuerarten. Das ergibt sich aus §2 Abs. 6 Einkommensteuergesetz. Konkret gibt es eine Ermäßigung derzeit bei:

  • Einkünften aus dem Ausland
  • Einkünften aus einem Gewerbebetrieb
  • Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
  • Handwerkerleistungen
  • Haushaltsnahen Dienstleistungen

Der Umfang und die Art der Ermäßigung ist hierbei sehr unterschiedlich. Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen ist eine Ermäßigung von bis zu 20 Prozent möglich. Damit kann man die Aufwendungen auf höchstens 510 Euro begrenzen.

Eine ähnliche Regelung gibt es bei Handwerkerleistungen und bei haushaltsnahen Dienstleistungen. In beiden Fällen ist eien Reduzierung von bis zu 20 Prozent möglich. Bei Handwerkerleistungen liegt der Höchstbetrag bei 1200 Euro und bei haushaltsnahen Dienstleistungen bei 4000 Euro. Diese Beträge hat man nur einmal im Steuerjahr und auch nur einmal pro Haushalt. Ehepaare haben damit auch nicht die doppelte Menge an Ermäßigung bei der Besteuerung.

Wie hoch ist der Freibetrag bei Betriebsaufgabe?
 
Bei einer Betriebsaufgabe können Unternehmer einmalig einen Freibetrag in Höhe von 45.000 € steuerlich geltend machen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe das 55. Lebensjahr vollendet haben oder berufsunfähig sind. Übersteigt Ihr Aufgabegewinn 136.000 €, mindert sich der Freibetrag

Steuerermäßigungen und die Anforderungen

Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme einer Ermäßigung bei der Besteuerung immer mit Voraussetzungen verbunden. Bei Handwerkerleistungen oder bei haushaltsnahen Dienstleistungen gibt es beispielsweise die Voraussetzung, damit diese tatsächlich auch von einem Handwerker bzw. von einem Dienstleister ausgeführt worden sind. Und wichtig dabei, die Leistung muss innerhalb vom eigenen Haushalt erbracht werden.

Geht es beispielsweise um Pflege, so darf diese nicht in einem Pflegeheim stattfinden, sondern muss im eigenen Haushalt erfolgen. Gleiches gilt auch bei den Handwerkerleistungen. Die Rechnungen muss man diesbezüglich mindestens zwei Jahre aufheben, falls diese vom Finanzamt angefordert werden. Zudem ist eine Inanspruchnahme nur möglich, wenn man dieses gegenüber dem Finanzamt auch anzeigt. Das erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung, die man innerhalb der Frist einreichen muss. Die Geltendmachung bei der Einkommensteuer erfolgt dabei über die Werbungskosten oder über die Betriebsausgaben.

Über welchen Weg hier die Inanspruchnahme der Steuerermäßigungen möglich ist, hängt wesentlich davon ab, ob man diese als Privatperson oder aber als Freiberufler, als Selbstständiger in Anspruch nehmen möchte.

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