Steuerfahndung

Die Steuerfahndung ist zuständig, wenn es um die Ermittlung in Steuerstraftaten geht. Hierbei gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten. Geht es um Landessteuern, so obliegt die Steuerfahndung des Landesfinanzbehörden. Handelt es sich um Steuern des Bundes, obliegt die Ermittlung dem Zollfahndungsdienst. Die Steuerfahndung, die auch mit Steufa abgekürzt wird, ist in der Abgabenordnung geregelt. In § 208 der Abgabeordnung werden die Aufgaben, aber auch die Rechte und Pflichten der Steufa geregelt. Die Steufa ist ein wichtiges Element der Steuergerechtigkeit. Alleine die Steuerfahnder in Baden-Württemberg sorgten 2019 für rund 358 Millionen Euro zusätzlichen Steuern, die sonst dem Staat entgangen wären.

Das macht die Steuerfahndung

Die Steufa wird immer dann tätig, wenn der Verdacht einer Steuerstraftat, wie Steuerhinterziehung besteht. In der Ermittlung ob eine Steuerstraftat vorliegt, haben die Beamten der Steufa die gleichen Rechte, die die Polizei sie hat. So dürfen sie eine vorläufige Festnahme durchführen, aber auch die Durchführung von Vernehmungen und Anhörungen von Zeugen. Ferner haben die Steufa auch die Möglichkeit der Durchführung von Durchsuchungen und Überwachungen der Telekommunikation.

Die Ermittlungen können die Grundlage für eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft zu sein. Für die Steufa gelten hierbei die gleichen Rechte und Pflichten der Strafprozessordnung, wie für die Polizei. Die Steufa kann aber auch die Aufgabe haben, einen Sachverhalt zur Besteuerung zu klären.

Abgabenordnung und Strafprozessordnung

Gerade die Rechte und Pflichten sind sehr wichtig, das gilt insbesondere für Betroffene. Den da für die Arbeit der Steuerfahndung sowohl die Abgabenordnung maßgeblich ist, als auch die Strafprozessordnung, gibt es unterschiedliche Rechte und Pflichten. Das gilt gerade für Betroffene. Während man als Betroffener in einem Besteuerungsverfahren Mitwirkungspflichten nach der Abgabenordnung hat, sieht das bei einem Steuerstrafverfahren vollkommen anders aus.

Hier hat man Rechte nach der Strafprozessordnung. So muss man hier nicht mitwirken oder Auskünfte gegenüber den Beamten erteilen. Da man sich nicht selbst belasten muss. Ähnliche Rechte gibt es auch für Zeugen, wenn es sich um Familienangehörige handelt. Für Betroffene muss immer ersichtlich sein, ob die Steufa in einem Besteuerungs- oder einem Steuerstrafverfahren ermittelt. Angesiedelt sind die Beamten der Steufa bei den Finanzämtern vor Ort. Hat man jetzt Fragen rund um die Aufgaben oder Rechte und Pflichten der Steufa, so kann man kostenfrei eine Anfrage dazu stellen.

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