Steuerhinterziehung

Die Steuerhinterziehung ist eine Steuerstraftat, die strafrechtlich in der Abgabenordnung geregelt ist. Definiert ist die Hinterziehung von Steuern, als vorsätzliche oder pflichtwidrige Steuerverkürzung oder wenn man sich einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil verschafft.

Die Möglichkeit, sich der Steuerhinterziehung  schuldig zu machen, ist vielfältig. So kann die Nichtabgabe einer Steuererklärung, obwohl man dazu verpflichtet ist, als Hinterziehung gewertet werden. Gleiches ist aber auch der Fall, wenn Einkünfte nicht vollständig gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Durch die fehlende Erklärung würde man sich einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil verschaffen.

Steuerhinterziehung – kein Kavaliersdelikt!

Die Strafen bei der Steuerhinterziehung

Die Steuerhinterziehung ist nicht nur im § 370 der Abgabenordnung definiert, sondern auch die damit verbundenen Strafen. Mögliche Strafen können je nach Schweregrad der Hinterziehung, sich stark unterscheiden. Leichte Fälle der Hinterziehung können mit einer Geldstrafe und maximal fünf Jahre Freiheitsstrafe bestraft werden.

Bei besonders schweren Fällen der Hinterziehung, liegen die Strafen bei mindestens sechs Monate und zehn Jahren. Rechtsüblich ist es mittlerweile in Deutschland geworden, damit ab einer Million hinterzogener Steuern, es zwingend zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung kommt.

Die Strafverfolgung bei der Hinterziehung von Steuern

Die Strafverfolgung erfolgt auf Betreiben der Finanzämter und Staatsanwaltschaften, die Strafbemessung erfolgt in einem regulären Strafverfahren. Bei der Hinterziehung von Steuern und den Strafen, gibt es eine Besonderheit, die man so bei keiner anderen Straftat findet. Und das ist die Selbstanzeige.

Macht man sich einer Hinterziehung von Steuern schuldig und ist die Hinterziehung durch die Finanzbehörden noch nicht entdeckt worden, ist eine Selbstanzeige möglich. Diese Selbstanzeige hat eine strafbefreiende Wirkung. Zahlt man mit der Selbstanzeige alle Steuern nach, erfolgt keine Verfolgung wegen Hinterziehung und Bestrafung. Doch an eine Selbstanzeige und damit diese Wirksam ist, gibt es hohe rechtliche Anforderungen.

Rechtsfolgen einer Hinterziehung

Die Bestrafung wegen einer Hinterziehung von Steuern ist das eine, doch hat man sich schuldig gemacht, kann es zahlreiche Rechtsfolgen nach sich ziehen. Hat man als Selbstständiger, als Unternehmer eine Hinterziehung begangen, so kann das ein Berufsverbot oder eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit nach sich ziehen.

Wir sind als Steuerberatung auf das Thema Steuerhinterziehung spezialisiert – Jetzt kostenfrei anfragen!

 

Kostenfreie Beratungsanfrage

    Weitere Informationne zur Bearbeitung der Anfrage