Eine Steuerkanzlei erstellt Steuererklärungen für alle Steuerarten (Einkommenssteuererklärung bis hin zu einer Umsatzsteuerjahreserklärung) und berät sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen umfassend in steuerlichen Angelegenheiten. Zusätzlich übernimmt eine solche Kanzlei auch die Prüfung von Steuerbescheiden und weitere Aufgaben, wie zum Beispiel die Vertretung der Auftragsgeber oder Mandanten bei finanzgerichtlichen Prozessen. Diese Aufgaben werden dann in grundlegende, unternehmensbezogenen und rechts- und sicherheitsrelevante Tätigkeiten für eine solche Kanzlei unterteilt.
Grundlegende Tätigkeiten
Die Steuerkanzlei übernimmt alle anfallenden Aufgaben rund um die Ausarbeitung und Erstellung der Steuererklärungen und die eingehende Prüfung der daraus dann vom Finanzamt erstellten Steuerbescheide. Ebenfalls übernimmt eine solche Kanzlei auch solche Buchhaltungsaufgaben, die den Mandanten dann Steuerersparnisse einbringen. Dabei ist eine der grundlegenden Tätigkeiten bei einer solchen Art von Kanzlei, für seine Mandanten Steuern zu sparen.
Unternehmensbezogene Aufgaben und Tätigkeiten
Unter diesen Bereich fallen die Aufgaben, wie alle Buchführungsaufgaben sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen, an. Auch gibt es Beratungsbedarf von einer solchen Kanzlei aus bei Betriebsübergaben, Investitionsplanungen und Unternehmensgründungen. Desweiteren werden von der Kanzlei aus auch Finanz- und Unternehmensstrategien sowie steuerlich anspruchsvolle unternehmerische Projekte für die Zukunft entwickelt. Außerdem fällt unter diesen Aufgabenbereich auch die Vertretung der Mandanten durch die Kanzlei zum Beispiel bei Sozialversicherungs-Behörden.
Rechts- und sicherheitsrelevante Aufgaben und Tätigkeiten
Eine solche Kanzlei informiert ebenfalls ihre Mandanten über die aktuellen Veränderungen der Steuergesetze und die gängige Rechtslage. Desweiteren beurteilt sie die steuerlichen Rechtsfragen sowie Finanzstrafsachen. Zusätzlich erfolgt eine Hilfestellung, wenn eine Betriebsprüfung durchgeführt wird und ebenfalls werden von ihr auch Widersprüche gegen Steuerbescheide oder –belastungen ausgearbeitet.
Die Steuerberater-Prüfung
Eine Steuerkanzlei kann ein Steuerberater eröffnen, wenn dieser erfolgreich eine Steuerberater-Prüfung vor der Steuerberaterkammer abgelegt hat. Hierbei handelt es sich um ein dreitägiges Examen. Damit diese Person zu einer solchen Prüfung gelassen wird, muss eine Berufsausbildung (zum Beispiel zu einer oder zu einem Steuerfachangestellten oder in der Finanz-Verwaltung) sowie eine 10jährige Berufspraxis im Bereich der Steuerwesen vorhanden sein. Eine solche Frist verkürzt sich dann auf einen Zeitraum von 7 Jahren, wenn eine Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder zum Steuerfachwirt abgelegt worden ist.
Auch kann der Beruf des Steuerberater durch ein rechtswissenschaftliches und wirtschaftswissenschaftliche Studium (Schwerpunkt Rechnungswesen oder Finanzwesen oder Steuerrecht, etc.)ergriffen werden. Die erforderliche Berufspraxis reduziert sich dann zur Zulassung zu der Steuerberaterprüfung auf 2 oder 3 Jahre. .
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